Systemanalytiker für Steuer Freiberufler

17.01.1986

MÜNCHEN (CW) - Ein selbständiger Systemanalytiker gilt für die Steuer als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender. Dieses Urteil gab der Bundesfinanzhof (BFH) in München unter dem Aktenzeichen III R 175/80 bekannt.

Damit wird ein selbständiger DV-Berater nicht zur Gewerbesteuer herangezogen. Er kann also bei der Einkommenssteuer den Freiberufler-Freibetrag von jährlich 1200 Mark absetzen. Die Urteilsbegründung des BFH dazu lautet: Wer EDV-Modelle erarbeitet, die betriebliche Vorgänge bewältigen helfen, übt eine Art Ingenieurtätigkeit aus.