EG erzwingt Softwareschutz auch in Deutschland

Symposium zum europäischen Software-Urheberrecht ab '93

24.05.1991

FRANKFURT (pi) - Nach langen Kämpfen wurde kürzlich die EG-Richtlinie zu einem einheitlichen Copyrightschutz für Software vom Europäischen Parlament gebilligt.

Im Lauf der nächsten eineinhalb Jahre muß diese Richtlinie nun von den Ländern der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt werden. Eine der wichtigsten Folgen: Die überzogenen Originalitäts- und Qualitätsanforderungen, mit denen hierzulande der Urheberrechtsschutz für Software praktisch verweigert wurde, müssen

aufgegeben werden.

Welche weiteren Änderungen die Richtlinie nach sich ziehen wird, welche neuen Möglichkeiten und Gefahren auf Software-Entwickler und Anwender zukommen, will ein Symposium klären, das die Innovations- und Technologie-Beratungsstelle (ITB) der hessischen Industrie- und Handelskammern zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Informationstechnik sind Recht e.V. am 3. Juni 1991 in Frankfurt veranstaltet.

Referenten sind unter anderen die Urheberrechtsspezialisten von Siemens und IBM, Dr. Goldrian und Manfred Kindermann, sowie der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Heymann, der in der nächsten Ausgabe der COMPUTERWOCHE die wesentlichen Aspekte der künftigen Rechtslage darstellen wird. Als Ehrengast wird Bridget Czarnota, die bei der EG-Kommission für die Copyright-Richtlinie zuständig war, über die Harmonisierung der Rechte am geistigen Eigentum und des Lzenzverkehrs in Europa sprechen.

Das Symposium findet am 3. Juni im Plenarsaal der IHK Frankfurt/Main statt und dauert von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 580 Mark (einschließlich Mittagessen).

Informationen und Anmeldung: Innovations- und Technologie-Beratungsstelle der hessischen Industrie- und Handelskammern, Börsenplatz 6, Frankfurt/M. 1; Telefon: 0 69/21 97-4 28; Fax: -424