Susen startet Mittelstandsinitiative für gebrauchte Softwarelizenzen

30.03.2006
Nachdem alle großen Softwarehersteller wie SAP, Oracle und Microsoft neue Mittelstandsinitiativen gestartet haben, will auch Gebrauchtlizenzhändler Axel Susen nicht nachstehen.

Susen Software, Händler von Second-Hand-Lizenzen, will anlässlich der Aachener ERP-Tage, die Anfang April stattfinden, eine Mittelstandsoffensive starten. Die Angebote gebrauchter Software seien gerade für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiv, wirbt Inhaber Axel Susen. Demnach liege beispielsweise der Preis für eine passgenaue SAP-Version rund 50 Prozent unter den Anschaffungskosten eines Neuproduktes. Außer den Folgekosten für die Wartung entständen den Käufern keine zusätzlichen Aufwände.

Für mittelständische Unternehmen stellt der vergleichsweise hohe Preis von neuen Softwareprodukten häufig eine Einstiegsbarriere dar, beschreibt Susen die aktuelle Situation. Die günstigeren Preise von gebrauchten Lizenzen kämen dagegen den Bedürfnissen dieser Klientel entgegen. Viele Mittelständler seien eigentümergeführt. Budgets würden deshalb vorsichtiger verwaltet. Dennoch achteten auch die mittelständischen Kunden auf Qualität, könnten sich diese aber oft nicht leisten. Die Mittelstandsangebote der etablierten Hersteller seien zudem wenig überzeugend, moniert der Händler. Dabei laufe es oft auf preisreduzierte Software mit weniger Funktionen statt erhoffter Qualität in günstiger Verpackung hinaus.

Allerdings läuft der Handel mit Gebrauchtlizenzen, den Firmen wie Susen Software und Usedsoft aus München forcieren, noch längst nicht reibungslos. Das Thema löse bei einigen Kunden im ersten Moment noch Verunsicherung aus, räumt auch Susen ein. Allerdings steige das Interesse an Second-Hand-Software, sobald sich der Kunde von der Rechtssicherheit des Deals überzeugen lasse. Alle Rahmenbedingungen würden von Susen Software, und seinem Netzwerk von Juristen, Softwareherstellern und IT-Spezialisten vorab geklärt.

Dies scheint auch dringend notwendig. Die von den Anbietern so oft angepriesene Rechtssicherheit beim Kauf von Gebrauchtsoftware ist seit kurzem deutlich angeknackst (siehe auch: Streit um Gebrauchtsoftware geht weiter). Bislang beriefen sich die Anbieter auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000, wonach der Erschöpfungsgrundsatz auch bei Software greife. Demnach erschöpft sich das Recht eines Herstellers an seinem Produkt beim Verkauf. Der Käufer habe damit das Recht, seine gekaufte Software weiter zu veräußern.

Im Februar musste jedoch Usedsoft vor dem Landgericht München eine empfindliche Niederlage gegen Oracle einstecken (siehe auch: Oracle geht gegen Lizenzhändler vor). Der Datenbankspezialist erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Softwarehändler. Usedsoft hatte Oracle-Lizenzen angeboten, die Interessenten dann aber auf die Website des Herstellers verwiesen, wo sie die dazugehörige Software herunterladen könnten. Dieses Vorgehen wird nach Einschätzung der Münchner Richter nicht durch den Erschöpfungsgrundsatz gedeckt. Usedsoft hat gegen den Richterspruch Berufung eingelegt. Die Verhandlung wird vermutlich im April beginnen. (ba)