Anwender benötigt speziellen Kartenleser

Surfer können demnächst auch mit der Geldkarte im Internet bezahlen

11.06.1999
BERLIN (CW) - Der Zentrale Kreditausschuß (ZKA) hat die Geldkarte als Zahlungsmittel im Internet freigegeben. Zwar besitzen viele Bankkunden bereits eine solche Karte, doch noch fehlt es an den erforderlichen Lesegeräten.

Kenner der Finanzszene hatten schon seit längerem gefordert, die in Deutschland weit verbreitete Geldkarte auch für Online-Geschäfte zuzulassen. Nun gab der ZKA grünes Licht. Um Rechnungen online zu bezahlen, benötigt der Käufer ein spezielles Lesegerät, das mit seinem Rechner verbunden ist. Zunächst einmal müssen die Kartenleser aber unters Volk gebracht werden, denn nur wenn viele Surfer über diese Geräte verfügen, haben Internet-Händler Interesse daran, dieses Zahlungsmittel auch anzubieten. Das ZKA rechnet mit ersten Geräten dieser Art nicht vor dem dritten Quartal dieses Jahres.

Bisher bezahlen Online-Kunden in virtuellen Läden hierzulande vorwiegend per Rechnung. Der Grund: Noch immer scheuen sich viele Anwender aus Angst vor Risiken, ihre Kreditkartennummer preiszugeben. Die Geldkarte könnte dem elektronischen Geschäftsverkehr zu mehr Akzeptanz verhelfen, da der Benutzer nur einen Betrag von maximal 400 Mark auf der Chipkarte speichern kann und sich der Verlust somit in Grenzen hält. Nach Angaben des ZKA sind in Deutschland mehr als 50 Millionen Geldkarten im Umlauf. Derzeit werden damit rund 1,7 Millionen Einkäufe pro Monat getätigt.

Neben der Bezahlfunktion schweben dem Kreditausschuß noch weitere Einsatzmöglichkeiten vor. So soll die Chipkarte auch als elektronischer Fahrschein dienen. Ein Pilotversuch in Bremen läuft demnächst an. Außerdem könnte sie als digitale Eintrittskarte oder als elektronisches Rabattmarkenheft fungieren, heißt es in einer Mitteilung des ZKA.