Surfen im Büro birgt große Risiken

16.08.2006
Wer seinen PC im Büro privat nutzt, kann seinen Job riskieren. Max-Lion Keller, ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt aus München, gibt im CW-Gespräch mit Alexandra Mesmer Verhaltenstipps.

CW: Wenn sich Mitarbeiter etwa bei Ebay über aktuelle Auktionen informieren, müssen sie dann schon um ihren Arbeitsplatz fürchten?

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CW-TV-Tipp

Wer das Interview mit Max-Lion Keller lieber hören und sehen statt lesen will, sollte auf CW-TV klicken. Unter www. computerwoche.de/tv/ findet sich das Interview in gekürzter Form unter dem Titel "Es muss nicht immer Porno sein" in der Rubrik Job & Karriere.

KELLER: Leider muss ich diese Frage mit dem berühmt-berüchtigten Juristensatz beantworten: Es hängt davon ab. Es kommt immer darauf an, welche Regeln in dem jeweiligen Unternehmen gelten. Eines ist aber sicher: Wenn die private Nutzung des Internets ausdrücklich verboten wurde, etwa im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer so genannten Internet-Policy, dann kann schon das bloße Sich-Informieren bei Ebay äußerst unangenehme Konsequenzen mit sich bringen - etwa im Sinne einer Abmahnung. Im Einzelfall ist dann auch schon mal eine verhaltensbedingte Kündigung vorstellbar.

CW: Kann das private Drucken von Dokumenten auf und mit Hilfe der Betriebsmittel des Arbeitgebers Anlass einer fristlosen Kündigung sein?

KELLER: Ja, in besonders gelagerten Fällen besteht die Gefahr. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, dass in diesen Fällen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies tatsächlich in einem derart erheblichen Umfang geschieht, dass der Betriebsablauf gestört wird und der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten dadurch in nicht unerheblichem Umfang vernachlässigt. Die Messlatte liegt hier also recht hoch.

CW: Welche Aktionen am PC sollte der Mitarbeiter sonst noch während der Arbeitszeit besser unterlassen?

KELLER: Beispiele mit IT-Bezügen wären etwa, dass der Arbeitnehmer erstens nicht in den E-Mails seiner Vorgesetzten herumschnüffeln oder diesen das Passwort des betriebseigenen Servers verheimlichen sollte. Dies ist tatsächlich alles schon vorgekommen. Als Arbeitnehmer sollte man das Internet immer nur dann für private Zwecke nutzen, wenn einem dies durch den Arbeitgeber auch gestattet wurde. Selbst in diesem Fall aber hat der Arbeitnehmer sich an ein paar Regeln zu halten: So sollte er unter gar keinen Umständen pornografische Seiten oder sonstige Websites ansteuern, die in strafrechtlicher Hinsicht bedenklich sind. Natürlich hat er es auch zu unterlassen, entsprechendes Material herunterzuladen. Er sollte auch keine umfangreichen privaten Dateien auf die Festplatte des Arbeitsgebers speichern, weil damit die Gefahr eines möglichen Virenbefalls der betriebseigenen Server steigt. Ein weiterer Grund ist, dass auch heutzutage noch Speicherkapazitäten viel Geld kosten können - das nämlich des Arbeitgebers.

CW: Wie sollen Mitarbeiter sich verhalten, wenn sie zum Beispiel private Mails bekommen, die Privatnutzung aber verboten ist?

KELLER: Ganz einfach. An deren Stelle würde ich mich an meinen Bekanntenkreis wenden und diesen bitten, mir E-Mails in privaten Angelegenheiten ausschließlich an meinen privaten E-Mail-Account zu schicken. Zudem würde ich darauf hinweisen, dass ich via E-Mail in aller Regel nur noch außerhalb der Geschäfts- beziehungsweise meiner Bürozeiten erreichbar bin. Etwas anderes kann natürlich für Notfälle gelten.

CW: Wie sollte man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber die Nutzung weder verbietet noch erlaubt?

KELLER: Zu der Frage hat sich erst vergangenes Jahr das Bundesarbeitsgericht geäußert. Danach ist die private Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen prinzipiell unzulässig - auch dann, wenn keine ausdrücklichen betrieblichen Verbote zur privaten Nutzung existieren. Allenfalls eine kurzfristige private Nutzung des Internets mag während der Arbeitszeit gerade noch als hinnehm-bar angesehen werden. Mein Tipp: Ich würde als Arbeitnehmer den Verantwortlichen im Betrieb auffordern, für klare Regelungen, etwa im Rahmen einer so genannten Internet-Policy, zu sorgen.

CW: Haben die meisten Firmen die Internet- und E-Mail-Nutzung geregelt?

KELLER: In vielen Unternehmen gibt es solche Regelungen, was auch sinnvoll ist, da damit für jedermann deutlich wird, was erlaubt ist und was nicht. Das schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Eine Internet-Policy sollte Art und Umfang der privaten Nutzung des Webs regeln, Bestimmungen zu Dateigrößen und -formaten, Vorsichts- und auch Verhaltensmaßnahmen hinsichtlich Viren und Spam, Anforderungen hinsichtlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie weitere Sicherheitsanforderungen (Authentifizierung, Übertragungssicherheit, etc.) enthalten und Sanktionen regeln.