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Supreme Court lehnt Microsoft-Berufungsantrag ab

09.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Supreme Court, das mit dem deutschen Bundesgerichtshof vergleichbare höchste Gericht der USA, hat heute ohne Kommentar den von Microsoft im Kartellprozess eingereichten Berufungsantrag abgelehnt. Dies berichtet das "Wall Street Journal". Der Softwarekonzern hatte darin gefordert, die höchsten Richter sollten die Monopolverurteilung von Richter Jackson aus erster Instanz aufheben. Diese hatte ein Berufungsgericht aufrecht erhalten, obwohl es die von Jackson (der aufgrund von Verfahrensfehlern vom Prozess entbunden wurde) verordnete Aufteilung des Konzerns fallen ließ.

Gegenwärtig befindet sich Microsoft auf Anordnung der inzwischen zuständigen Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly in intensiven Schlichtungsverhandlungen mit dem klagenden US-Justizministerium samt 18 einzelnen Bundesstaaten. Die Richterin soll, falls es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, das endgültige Strafmaß gegen die Gates-Company verhängen. Diese hatte gehofft, durch eine entsprechende Entscheidung des Supreme Court das Verfahren neu aufrollen zu können (Computerwoche online berichtete).