Superrechner-Exportkontrolle auch für Europa

12.04.1991

TOKIO (vwd) - Die Bundesrepublik Deutschland soll sich neben anderen europäischen Ländern an den bisher für Japan und die Vereinigten Staaten gültigen Exportbeschränkungen für Rechner der Supercomputerklasse beteiligen.

Dazu werden amerikanische und japanische Regierungsvertreter auffordern. Bisher waren unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Großbritannien lediglich an der Durchsetzung der Cocom-Liste beteiligt, die sich aber nicht auf Staaten des Nahen Ostens bezieht.

Das japanisch-amerikanische Supercomputer-Abkommen aus dem Jahre 1984 verbietet die Ausfuhr Rechnern, die zur Waffenentwicklung verwendet werden können, in bestimmte dritte Länder.

Da inzwischen jedoch auch eine ganze Reihe europäischer Nationen in der Lage sei, Superrechner zu entwickeln und herzustellen, reiche das bisherige Abkommen nicht mehr aus, verlautete aus japanischen Regierungskreisen.

Bei zur Zeit stattfindenden Gesprächen über die Neufassung und Verlängerung wollen Japan und die Vereinigten Staaten außerdem neu definieren, welche Computer als Superrechner einzustufen sind.