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Studie: Lasche Kontrollen bei der Zulassung von Killer-Spielen

07.05.2007
Bei der Altersfreigabe von Computerspielen kommt es nach einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) oft zu krassen Fehlern.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, ergab die Überprüfung von 72 Gewaltspielen, dass die zuständige Bewertungsstelle, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), das Mindestalter bei knapp 40 Prozent der Spiele eindeutig zu niedrig angesetzt habe. Rund 20 Prozent der Einstufungen hält das KFN für nur bedingt vertretbar.

Die Studie soll in den nächsten Tagen vorgestellt werden. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der für ein Verbot von so genannten Killer-Spielen eintritt, nennt die Ergebnisse schon im Vorfeld alarmierend. Der KFN-Leiter und frühere niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer bemängelt, dass die USK-Prüfer die zahlreichen, oft mehr als 20 Stunden dauernden Spiele gar nicht komplett sichten könnten. Zudem seien sie möglicherweise selbst abgestumpft.

Auch die staatliche Gegenkontrolle durch das federführende nordrheinwestfälische Familienministerium erweise sich vielfach als lasch. Sobald dort die Bewertung der USK bestätigt worden sei, dürfe zudem auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Baller-Spiel nicht mehr indizieren. Pfeiffer spricht sich nun dafür aus, Gewaltspiele künftig schneller aus dem Verkehr zu ziehen. (dpa/tc)