Strengerer Datenschutz fuer Multimedia

08.09.1995

MUENCHEN (vwd) - Das Zusammenwachsen von Telekommunikation, Fernsehen und Computer fuer den Multimedia-Einsatz erfordert nach Auffassung des Berliner Datenschutzbeauftragten Hansjuergen Garstka eine Anpassung bestehender Gesetze. Der Geltungsbereich des Datenschutzes muesse in Zukunft auch Bild- und Tondaten erfassen.

Uebermittelte Informationen sollten auch gegen die Moeglichkeit von Faelschungen gesichert werden, forderte Garstka auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin. Bei den heutigen Moeglichkeiten stellte es keine Schwierigkeit mehr dar, Bilder oder Unterschriften zu manipulieren. Angesichts einer groesseren Flut persoenlicher Daten sei die Sicherung der Vertraulichkeit uebermittelter Informationen unabdingbar. Zudem muesse geprueft werden, ob die Reichweite des sogenannten Medienprivilegs, das die journalistischen Daten von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nahezu befreit, noch Sinn macht. Garstka geht davon aus, dass es im Zuge der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie in Deutschland in etwa drei Jahren neue Regelungen geben wird, die auch die neuen Medien erfassen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Datenschuetzer ohne Anlass aktiv werden duerfen.