Web

Streit zwischen privaten und kommunalen IT-Dienstleistern

05.02.2007
Im Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird mit zum Teil mit harten Bandagen gekämpft.

Der Verband der kommunalen IT-Dienstleister (Vitako) hat sich gegen den Vorwurf privater IT-Dienstleister zur Wehr gesetzt, den Wettbewerb zu behindern. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das sich auf eine Änderung des EU-Vergaberechts beruft. Demnach ist ein kommunaler IT-Dienstleister oder ein entsprechender Zweckverband nicht zu Inhouse-Geschäften mit seiner Trägerkommune berechtigt, wenn er mehr als 7,5 Prozent seines Gesamtumsatzes mit Dritten erzielt. Ohne formelles Ausschreibungsverfahren darf eine Kommune nur Aufträge erteilen, wenn sie den IT-Dienstleister wie eine eigene Dienststelle kontrolliert.

Seit der Fortschreibung des EU-Vergaberechts häufen sich die Beschwerden der privaten IT-Dienstleister über angebliche Rechtsverletzungen durch die öffentlichen Auftraggeber. Eine Reihe von Anbietern hat sogar Klagen eingereicht, um gegen bestimmte Vergabeverfahren, aber auch grundsätzlich gegen die Beauftragung verwaltungseigener IT-Dienstleister vorzugehen.

Nach Auffassung des Vitako sind die Kläger offensichtlich nicht in der Lage, sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegen die kommunalen Wettbewerber durchzusetzen. Die kommunalen Anbieter seien ihnen in puncto Kompetenz, Wirtschaftlichkeit und Kundennähe häufig überlegen. Nach Ansicht des Vitako-Vorsitzenden Mattias Kammer zielt die Klagewelle in erster Linie darauf ab, die Arbeit der Verbandsmitglieder zu diskreditieren. Mit fatalen Folgen, meint Kammer: "Wenn die Kooperationen zwischen privaten und kommunalen IT-Dienstleistern jetzt mutwillig von einzelnen Anbieter diskreditiert werden, bleiben die modernen Möglichkeiten des E-Government auf der Strecke." Es ließen sich Milliarden von Euro einsparen, "wenn wir aus den Dateninseln ein E-Government-Netzwerk machen."

Gleichzeitig forderte der Verband den Gesetzgeber aber auch auf, das EU-Vergaberecht an das deutsche Föderalsystem anzupassen. "Zentralistische Länder wie Frankreich haben mit diesem Gesetz keine Probleme, weil es dort keine vergleichbaren kommunalen Strukturen gibt", erläutert Vitako-Sprecher Holger Förster. In Deutschland seien die Gerichte nicht der richtige Austragungsort für diesen Konflikt: "Hier ist die Politik gefragt", so Förster. (sp)