Bitkom kritisiert Abgabe auf Kombigeräte

Streit um Urheberrechtsgebühr

19.12.2003
MÜNCHEN (CW) - Verkäufer von Multifunktionsgeräten sollen für jedes System eine Urheberrechtsabgabe abführen. Das schlägt die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts vor. Während die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst den Spruch begrüßen, kritisiert der Branchenverband Bitkom vor allem die Höhe der Abgabe.

Die Entscheidung zugunsten einer Vergütungspflicht für Multifunktionsgeräte stärke die Rechte der Urheber deutlich, erklärten die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst (VG Wort, VG Bild-Kunst). Hintergrund ist der anhaltende Streit um die Urheberrechtsabgabe, den die VG Wort im Rahmen eines Musterprozesses gegen den IT-Hersteller Hewlett-Packard (HP) austrägt.

Der Branchenverband Bitkom, in dem auch HP organisiert ist, spricht dagegen von einer "Abzocke". Gemäß dem aktuellen Vorschlag würden künftig auf Kombigeräte mit Druck-, Fax- und Kopierfunktion Abgaben von 38 bis 613 Euro erhoben.

Zweck der pauschalen Urheberrechtsabgabe ist es, Künstlern und Journalisten eine Vergütung für die private Nutzung ihrer Werke zu gewähren. "Wir lehnen eine Abgabe auf Multifunktionsgeräte nicht grundsätzlich ab", sagt Susanne Schopf, Bereichsleiterin Urheberrecht beim Bitkom dazu. Strittig sei jedoch deren Höhe. Würden etwa Standard-Farbgeräte im Wert von weniger als 100 Euro künftig mit einer Abgabe von 76 Euro belegt, entspräche dies einer Preissteigerung um mehr als 75 Prozent.

Die Industrievertreter verlangen in diesem Zusammenhang eine Reform des Urheberrechts. In dem Gesetz aus dem Jahr 1985 sei ein Tarif von mindestens 76 Euro für Farbgeräte festgelegt. Damals aber habe ein Kopierer wenigstens 10000 Mark gekostet. Inzwischen sei das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Abgabe "völlig aus den Fugen geraten".

Auch den Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker will der Bitkom nicht folgen (www.computerwoche.de/go/80114169). Er legte dagegen bei der EU-Wettbewerbskommission Beschwerde ein. Die VG Wort reichte ihrerseits eine Klage beim Münchner Landgericht gegen den IT-Hersteller Fujitsu-Siemens ein. Sie fordert für jeden Rechner, der seit 2001 in Deutschland verkauft wurde, eine Abgabe von 30 Euro. (wh)