Arbeitsrecht

Streit um Personenfoto auf der Firmen-Homepage

04.11.2009
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
Das Foto eines Mitarbeiters muss nicht sofort von der Firmen-Homepage entfernt werden, wenn dem Angestellten gekündigt wurde.

Ein während des Arbeitsverhältnisses zumindest stillschweigend erklärtes Einverständnis mit der Aufnahme erlischt nicht automatisch beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Zumindest dann nicht, wenn das im Internet veröffentlichte Bild lediglich der allgemeinen Illustration dient und nicht auf die Person des Arbeitnehmers Bezug nimmt. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 7 Ta 126/09), wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet.

Die kaufmännische Angestellte war in ihrer Firma am Arbeitsplatz fotografiert worden. Das Foto zeigt die am Schreibtisch sitzende Mitarbeiterin während eines Telefongesprächs, wobei sie in die Kamera lächelt. Das Unternehmen setzte die Aufnahme zur Gestaltung seiner Web-Präsentation ein. Die Frau verlangte jetzt nach ihrem Weggang aus dem Betrieb, auch ihr Bild sofort zu löschen. Sie habe sich nur unter dem Druck ihres Arbeitsverhältnisses fotografieren lassen und sei eigentlich davon ausgegangen, das Foto sei allein für die Personalakte bestimmt.

Das Bild sofort entfernen zu müssen, dafür gebe es keine ausreichende rechtliche Grundlage, urteilten die Kölner Landesarbeitsrichter. "Da die Frau als Angestellte die Verwendung des Fotos - warum auch immer - zumindest geduldet hat, konnte der damalige Arbeitgeber zunächst von ihrer zumindest stillschweigenden Einwilligung ausgehen", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Die Aufnahme der telefonierenden Angestellten dient reinen Dekorationszwecken und ist von ihrem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen - auch unternehmensfremden - Person in gleicher Pose austauschbar.