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Streit um Nachfüllzubehör: Berufungsgericht entscheidet gegen Lexmark

27.10.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Druckerhersteller Lexmark hat bei seinen Bemühungen, eine wichtige Einnahmequelle zu sichern, einen schweren Schlag erlitten: Ein Berufungsgericht aus Cincinetti hat Static Control Components (SCC) den Verkauf und Vertrieb von Chips genehmigt, die die Wiederverwertung von gebrauchten Tonerkartuschen in zwei Laser-Printern von Lexmark ermöglichen. Das Gericht hob damit eine einstweilige Verfügung gegen das kleine Unternehmen aus Sanford, North Carolina, aus niedriger Instanz auf.

Um zu verhindern, dass Drittanbieter oder Nutzer leere Lexmark-Kartuschen einfach wieder neu auffüllen, hatte der Hersteller 2002 einen speziellen Chip eingeführt, der jede Form von Wiederverwertung unmöglich machte. SCC fertigte daraufhin kurzerhand den Chip nach und verkaufte ihn an Tausende von Drittanbietern. Diesen waren anschließend in der Lage, gebrauchte Patronen zu einem deutlich niedrigeren Preis zu verkaufen.

Als Lexmark daraufhin vor Gericht zog, konnte der Druckerhersteller zunächst erfolgreich argumentieren, dass SCC mit dem Chipnachbau gegen den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) von 1998 verstoße. Nach der einstweiligen Verfügung hatte die Company den Verkauf eingestellt. Seit März 2004 bietet SSC jedoch neue Chips an, die den ursprünglichen Zweck erfüllen und gleichzeitig dem US-Urheberrecht entsprechen sollen.

In einem späteren Kommentar zu der einstweiligen Verfügung gegen SSC meldete das US Copyright Office jedoch Zweifel daran an, dass sich Lexmark in dem Fall auf das Gesetz berufen kann. So ist es laut DCMA zwar untersagt, den Zugangsschutz zu einem urheberrechtlich geschützten Objekt zu umgehen oder dafür geeignete Produkte zu verkaufen. Als Ausnahme werden jedoch ausdrücklich Aktivitäten zur Sicherstellung der Kompatibilität mit anderen Produkten zugelassen. Auf diesen Passus hatte sich auch SSC berufen und via Reverse-Engineering den "Smartek"-Chip entworfen.

Das Berufungsgericht aus Cincinnati vertritt wiederum die Ansicht, dass sich Lexmark nicht auf das DCMA berufen könne, um ein Monopol für Druckerzubehör zu etablieren und Drittanbieter auszuschließen. Außerdem sei es dem Kläger bislang nicht gelungen, irgendeinen seiner Ansprüche gegenüber SSC ausreichend darzulegen. Die endgültige Entscheidung in dem Fall übertrug das Berufungsgericht jedoch dem Bezirksgericht. (mb)