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Streit um lokale Top-Level-Domain .berlin wird zur Provinzposse

31.10.2007
Der Berliner Senat fürchtet in der lokalen Top-Level-Domain .berlin eine Verwechslungsgefahr zum landeseigenen Berlin.de-Portal und droht mit Schadensersatz.

Bei ihren Bemühungen, eine lokale Top-Level-Domain (TLD) für die deutsche Hauptstadt zu schaffen (siehe dazu auch: "ICANN rechnet mit 2000 neuen Top-Level-Domains"), stößt die Berliner Internet-Initiative dotBerlin auf Widerstand des Berliner Senats. Während die Initiative, die seit 2005 Lobbyarbeit für das Projekt betreibt, inzwischen von Institutionen wie dem Eco-Verband unterstützt wird, lehnt der Berliner Senat die Einführung einer lokalen Top-Level-Domain bisher ab. Zuletzt hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit im Juli 2007 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus die Gründe für diese Haltung dargelegt. Demnach geht es dem Senat in erster Linie darum, einen vermeintlich zu erwartenden, vor allem finanziellen Schaden vom Landesportal berlin.de fernzuhalten. Das Kernargument: Wegen der Verwechslungsgefahr würde die Marke berlin.de durch die Einführung einer neuen TLD .berlin erheblich geschwächt. Zudem wendeten sich beide Adressen an die gleiche Zielgruppe und transportierten die gleichen Inhalte.

"Der Betreibervertrag zu Berlin.de schließt die Unterstützung des Landes für ein anderes Berlin-Portal aus", heißt es in der Stellungnahme des Senats. "Eine Unterstützung von .berlin könnte eine außerordentliche Kündigung des Betreibervertrages durch den Betreiber mit hohen Schadensersatzforderungen für das Land zur Folge haben." Weiter heißt es: "Im Fall von Vertragskündigung oder Insolvenz der Betreiberfirma müsste das Land mit einem mindestens hoch sechsstelligen Betrag pro Jahr einspringen, um ein in etwa gleichwertiges Angebot aufrecht zu erhalten und seine bisher in das System eingebrachten Aufwände zu schützen."

Ein weiteres Argument des Senats lautet, dass das Land Berlin in Fällen von "Missbrauch von Berlin-Adressen … erfahrungsgemäß häufig für diese Fehlentwicklungen in Anspruch genommen" werde.

Während über Sinn und Unsinn von lokalen Domains sehr wohl gestritten werden kann, sollte eine entsprechende Diskussion zumindest fachlich korrekt sein. So weißt dotBerlin zurecht darauf hin, dass das Land Berlin für Domains und Inhalte unter der Top-Level-Domain .berlin rechtlich nicht belangt werden kann - sofern es nicht selbst Betreiber oder maßgeblich Beteiligter bei dem Projekt ist. Entsprechendes hat der Justiziar der de.-Domain-Registrierungsbehörde Denic, Stephan Welzel, bei einer Anhörung vor dem Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses betont.

Äpfel mit Birnen vergleicht der Senat gar, wenn es um die angebliche Verwechslungsgefahr von .berlin mit dem bestehenden Portal berlin.de geht: Während berlin.de in der Tat eine Adresse darstellt, handelt es sich bei .berlin um einen Adress- oder Namensraum. Das diese beiden Formen eine fruchtbare Symbiose eingehen könnten, hatte das Berliner Marktforschungshaus Berlecon bereits 2005 in seinem Weblog angemerkt: Leicht merkbare Domains könnten – etwa als Alias – das Leben der Internet-Nutzer deutlich erleichtern, schrieb der damalige Geschäftsführer Thorsten Wichmann. So sei etwa www.senat.berlin deutlich einfacher zu merken als die derzeitige URL http://www.berlin.de/rbmskzl/rbm/senat/.

Festzuhalten ist, dass dotBerlin beziehungsweise das Projekt .berlin keine explizite Unterstützung oder Beteiligung der Berliner Landesregierung benötigt, da ICANN, der internationale Wächter über die Top-Level-Domains, lediglich verlangt, dass betroffene Gebietskörperschaften (Bund, Land, Stadt) keine Einwände gegen eine entsprechende Top-Level-Domain vorbringen, das heißt sich zumindest neutral verhalten. Die ICANN kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens für .berlin auch ohne positive Stellungnahme der Berliner Landesregierung die Zulassung für .berlin erteilen, da sich Bundesregierung und Bundestag bereits positiv zur Einführung regionaler Top-Level-Domains geäußert haben. Die Interessen der Stadt Berlin an der Sicherung hoheitlicher Begriffe sind durch die von renommierten Rechtsexperten erstellten Registrierungsrichtlinien für .berlin ohnehin geschützt. (mb)