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Streit um das Eolas-Patent ist noch nicht vom Tisch

13.05.2004

Die Streitigkeiten um das nach dem Lizenznehmer Eolas Technologies benannte Patent mit der Nummer 5,838,906 sind noch nicht ausgestanden. Zwar hatte das US Patent and Trademark Office (USPTO) das Schutzrecht Anfang März 2003 außer Kraft gesetzt, dagegen legte die University of California, ursprünglicher Entwickler und Rechteinhaber an dem Patent, nun Widerspruch ein.

Die vom Web-Konsortium W3C und von Microsoft angeführten Argumente gegen das Patent, die zur Außerkraftsetzung geführt haben, seien falsch, heißt es in der Begründung der Universität. Nach Ansicht des W3C waren die beschriebenen Technologien bereits allgemein gebräuchlich als die Schutzschrift erteilt wurde.

Die Behöre muss nun aufgrund des Widerspruchs das Patent komplett neu überprüfen und hat dafür einen Zeitrahmen von 21 Monaten angesetzt. Nach Angaben der Behördensprecherin Brigid Quinn ist der Ausgang des Verfahrens völlig unklar. Demnach ist es möglich, dass das Patent seine ursprüngliche Gültigkeit behält, modifiziert neu erteilt oder für ungültig erklärt wird. Auf jeden Fall behalte das Patent für die Dauer der Überprüfung seine volle Gültigkeit. Folglich können die Inhaber in dieser Zeit die von ihnen erhobenen Lizenzansprüche einfordern.

Patent-Streit seit 1999

Das Eolas-Patent beschreibt Methoden zur Einbettung interaktiver Inhalte (Plug-ins, Applets, Scriptlets, Active-X-Controls) in Websites. Ein Jahr nach Erhalt der Schutzschrift verklagte die kleine Firma Eolas, die aus der University of California ausgegründet wurde, Microsoft. Der Hersteller verwende die Technologie im Browser Internet Explorer, um eingebettete Inhalte darzustellen, hieß es in der Klageschrift. Das Verfahren endete im Sommer 2003 mit der Verurteilung Microsofts, 521 Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen.

Das Urteil rief massive Kritik in der Internet-Community hervor - weniger wegen der finanziellen Forderung gegen Microsoft als vielmehr wegen möglicher Auswirkungen auf das gesamte Web. Denn das W3C ging im September 2003 davon aus, dass Microsoft die Funktionen des Internet Explorer anpassen würde, so dass der Browser das Patent nicht mehr verletzt. In diesem Fall hätten sich Standards des Web-Konsortiums W3C kaum aufrecht erhalten lassen und sämtliche Websites hätten interaktive Inhalte wie zum Beispiel ActiveX-Controls oder Flash-Plug-ins nicht mehr korrekt angezeigt und hätten umgebaut werden müssen.

Ende Oktober 2003 äußerte der W3C-Vorsitzende Tim Berners Lee die Ansicht, dass das Patent ungültig sei. Die beschriebene Technologie sei bereits vor der Patentierung bekannt und allgemein gebräuchlich gewesen. Unter anderem habe der Ur-Browser NCSA Mosaic bereits 1993 entsprechende Erweiterungen vorgesehen.

Im November 2003 griff das USPTO in die Streitigkeiten ein und kündigte an, die Rechtmäßigkeit des Patents zu überprüfen. Im März dieses Jahres schließlich setzte die Behörde die Schutzschrift außer Kraft. (lex)

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