Auf Anweisung des Chefs
Denn selbst wenn Angestellte auf Anweisung des Vorgesetzten gehandelt haben: In der Regel werden sie für ihr Tun strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen. Dass der Auftrag dafür vom Chef kam, wird im Ermittlungsverfahren nur im Einzelfall berücksichtigt. Häufiger wird erst bei der Festlegung des Strafmaßes mildernd angerechnet, dass sie in der Firma unter Druck stehen und um ihre Ersetzbarkeit als Arbeitnehmer wissen (so genannte Nötigungsherrschaft) oder die Tragweite ihrer isolierten Handlungen nicht einschätzen und überblicken können (sogenannte Irrtumsherrschaft).
Das sollten Arbeitnehmer unbedingt wissen
Die strafrechtliche Arbeitnehmerhaftung ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Sieht sich ein Angestellter mit einem entsprechenden Ermittlungsverfahren konfrontiert, sollte er möglichst rasch einen strafrechtlich versierten Anwalt aufsuchen. Generell gilt für jeden, der ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät: Beschuldigte haben das Recht, die Aussage zu verweigern. (oe)
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Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
E-Mail: anne.kronzucker@das.de