Stellungnahme von Freenet/Mobilcom-Debitel

Stiftung Warentest warnt vor falschen Handy-Rechnungen

21.09.2019
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Stiftung Warentest hat falsche Handy-Rechnungen bei namhaften Mobilfunkprovidern aufgedeckt. Die Bundesnetzagentur blieb laut Warentest lange untätig.

Stiftung Warentest warnt vor falschen Mobilfunkrechnungen. Konkret soll bei 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel (das zu Freenet gehört und teilweise auch das Vodafone-Netz nutzt), Vodafone und Klarmobil (das das Vodafone-Netz verwendet) per Handyrechnung Geld abgebucht worden sein, ohne dass die betroffenen Kunden etwas gekauft oder ein Abonnement abgeschlossen haben, wie Stiftung Warentest betont.

Stiftung Warentest warnt vor falschen Mobilfunkrechnungen.
Stiftung Warentest warnt vor falschen Mobilfunkrechnungen.
Foto: gpointstudio - shutterstock.com

Die abgebuchten Beträge wurden „für ‚Sonderdienste‘ eines Drittanbieters“ in Rechnung gestellt. Die Firma Infin wurde als Rechnungssteller genannt. Aus den Rechnungen ging jedoch nicht hervor, um was es sich bei diesen „Sonderdiensten“ handelte.

Als die betroffenen Mobilfunkkunden sich bei Infin beschwerten, erklärte Infin, dass der Name Infin „fälschlicherweise“ auf der Rechnung stehe. Die Mobilfunkprovider bestanden aber trotzdem auf der Bezahlung der Rechnung, bis sich Finanztest, das zur Stiftung Warentest gehört, eingeschaltet habe. Daraufhin soll Vodafone den betroffenen Kunden das Geld zurückerstattet haben. Bei den Kunden von Klarmobil und Mobilcom-Debitel heißt es, dass diese ebenfalls Gutschriften erhalten haben sollen.

Stellungnahme von Vodafone: Ein Sprecher von Vodafone bestätigte auf Nachfrage der PC-WELT, dass alle betroffenen Kunden den strittigen Betrag zurückerstattet bekommen hätten. Vodafone betont aber, dass die Kunden durchaus eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen hätten - hier widerspricht Vodafone also der Stiftung Warentest - , für die ihnen zu Recht ein Betrag in Rechnung gestellt wurde. Insofern sei die Rückerstattung rein aus Kulanz erfolgt.

Falsch sei lediglich der Name des Dienstleisters, nämlich Infin gewesen; es handle sich also um einen „Zuordnungsfehler“. Die Abrechnung sei durch den Abrechnungsdienstleister Mocopay erfolgt. Die Höhe des in Rechnung gestellten Betrags sei laut Vodafone korrekt gewesen. Von den insgesamt 41.000 Betroffenen seien mindesten 10.000 Kunden von Vodafone (die genaue Zahl wollte Vodafone nicht nennen).

Vodafone räumte auf Nachfrage der PC-WELT ein, dass auf den fraglichen Rechnungen nicht stand, wofür der Betrag in Rechnung gestellt wurde. Ob der Kunde also Apps, Klingeltöne oder beispielsweise Spiele genutzt hatte, ging und geht aus der Handy-Rechnung nicht hervor. Das sei zwar derzeit rechtens, Vodafone verspricht hier aber Besserung und will künftig auf der Rechnung die Art der Leistung aufführen. Einen konkreten Zeitpunkt für die Einführung dieser Verbesserung im Sinne von mehr Transparenz für den Kunden konnte uns Vodafone aber nicht nennen.

Stellungnahme von Mobilcom-Debitel

Rüdiger Kubald, Pressesprecher bei Freenet (zu dem Mobilcom-Debitel gehört), antwortete uns folgendermaßen: „Das Problem ist ursächlich auf ein kommunikatives Schnittstellenproblem zwischen Vodafone und dem mit dem Unternehmen zusammenarbeitenden Aggregator für Drittanbieter zurückzuführen, das dann zu einer falschen Rechnungsdarstellung führte. Obwohl laut Vodafone der in Rechnung gestellte Betrag korrekt war, wurde bedauerlicherweise ein abweichender Dritter als Vertragspartner des Kunden auf der Rechnung angedruckt. Davon waren auch einige mobilcom-debitel Kunden betroffen. Daher hat Vodafone eine Rückerstattung der ausgewiesenen Beträge direkt über unsere technische Schnittstelle mit Vodafone angekündigt und diese soll dann auf der nächsten Mobilfunkrechnung betroffener Kunden von mobilcom-debitel erfolgen.“

Klarmobil hat bis jetzt noch keine Stellungnahme abgegeben. Da Klarmobil aber zu Mobilcom-Debitel und damit zur Freenet Group gehört, dürfte die Stellungnahme von Mobilcom-Debitel auch für Klarmobil zutreffen.

Tipp: Wer auf seiner Mobilfunkabrechnung einen Rechnungsbetrag entdeckt, der nicht plausibel erscheint, sollte dies schriftlich beim Mobilfunkanbieter reklamieren. Sie vermeiden solche Probleme aber von vornherein, wenn Sie alle derartigen Bezahlmöglichkeiten für Drittanbieter bei Ihrem Mobilvertrag ausschließen ("Drittanbietersperre"). Diese Einstellung können Sie in der Regel im Webfrontend zu Ihrem Mobilfunkvertrag beantragen.

Die Stiftung Warentest hat hier einen kostenlosen Musterbrief für Beschwerden gegen unzulässige Handyrechnungen veröffentlicht. Sie können außerdem an 'rufnummernmissbrauch@bnetza.de' mailen, um bei der zuständigen Bundesnetzagentur Beschwerde einzulegen. Die Stiftung Warentest betont aber in Zusammenhang mit den 41.000 falschen Rechnungen, dass die Bundesnetzagentur sich bei der Überprüfung dieses Vorfalls nicht wirklich überzeugend verhalten habe.

Stiftung Warentest dazu: "Aufgeschreckt durch die Recherche von Finanztest fing die Bundesnetzagentur an, genauere Nachforschungen zu dem absurden Sachverhalt anzustellen. Zunächst hatte sie sich mit einer beschwichtigenden Auskunft von Vodafone zufriedengegeben. Die Behörde ist offenbar auch blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter – obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem „Festlegungsverfahren“ nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht." (PC-Welt)