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Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz

22.03.2006

Wie erfolgt die Entsorgung von gewerblich genutzten Altgeräten?

Dafür sind ab dem 24. März 2006 grundsätzlich die Hersteller verantwortlich. Sie müssen eine "zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme schaffen" und den Elektromüll abnehmen. Geräte, die schon vorher gekauft wurden, sind vom Besitzer zu entsorgen. Allerdings gibt es hier nicht näher bezeichnete "abweichende Vereinbarungen". Kleinbetriebe können ihre Altgeräte bei den Kommunen abgeben, sofern das Müllaufkommen in etwa mit dem von privaten Haushalten vergleichbar ist.

Werden Computer aufgrund des gestiegenen Entsorgungsaufwands teurer?

Das ist noch unklar. Zwar wächst der Aufwand für Mülltrennung, Transport und Logistik, doch lässt sich andererseits an Rohstoffen sparen, da künftig mehr als die Hälfte der verbauten Materialien wiederverwendet werden.

Ist das Gesetz auf deutschem Mist gewachsen?

Es handelt sich um die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances). Erstere soll dazu beitragen, das Entstehen immer höherer Berge an Elektroschrott zu reduzieren und Recycling zu fördern. Ziel der zweiten Richtlinie ist es, die Verwendung gesundheitsschädlicher Substanzen zu unterbinden. Eine dritte Richtlinie mit dem Namen EuP dürfte ab nächstes Jahr relevant werden. Darin geht es um die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. (hv)