Mitarbeiter des Kreditinstituts haften

Steuern hinterzogen - und die Bank war mit dabei ...

19.02.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Wertpapiere ins Ausland geschafft - und die Bank hat mitgeholfen

Der Senat hielt es - entgegen der Ansicht des Antragstellers - für zulässig, diese Erkenntnisse über das Entstehen einer Steuerschuld und das Vorliegen einer Steuerhinterziehung bei den etwa xxx enttarnten Kunden für die Überzeugungsbildung heranzuziehen, ob auch bei den nicht enttarnten Wertpapierkunden eine Einkommensteuerschuld 1993 auf Kapitaleinkünfte aus den anonym ins Ausland transferierten Wertpapieren entstanden ist und ob die Steuer auf diese Erträge hinterzogen wurde. Die xxx Wertpapierkunden, die das Strafa-FA nicht identifizieren konnte, hätten wie die enttarnten Kunden über die A-Bank Wertpapiere ohne Legitimationsprüfung anonym ins Ausland transferiert.

Es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Antragsteller an der Steuerhinterziehung der nicht enttarnten Wertpapierkunden teilgenommen habe. Er habe zur Überzeugung des Gerichts vorsätzlich den nicht identifizierten Kunden zu deren Steuerhinterziehung Hilfe geleistet. Als Hilfeleistung i. S. des § 27 des Strafgesetzbuches sei grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des (Haupt-) Täters objektiv fördere. Bei den Handlungen des Antragstellers xxx handele es sich um kausale Hilfeleistungen für die Steuerhinterziehung der nicht identifizierten Wertpapierkunden.

Der Antragsteller, der über wirtschaftliches Verständnis verfüge, habe zwar in seiner Klagebegründung behauptet, er habe keine Kenntnis vom Vorliegen einer geplanten Haupttat gehabt. Er habe jedoch nicht erläutert, welche anderen Gründe eine Anonymisierung des Wertpapiertransfers ins Ausland notwendig gemacht haben könnten und warum es gerade vor dem Hintergrund der Einführung der Zinsabschlagsteuer zu der enormen Nachfrage von Kunden auf Verzicht einer Legitimationsprüfung bei der Einlieferung effektiver Werte kam. Zudem habe er selbst anonym Kapital über die A-Bank ins Ausland transferiert, um die Erträge der deutschen Besteuerung zu entziehen. Diese Steuerhinterziehung sei ebenso wie die Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kunden der A-Bank mit rechtskräftigem Strafbefehl des Amtsgerichts geahndet worden.