Ford und WestLB tricksen mit den Finanzbehörden

Steuergesetze verhindern PC-Geschenke

15.09.2000
MÜNCHEN (jm) - Bertelsmann schenkt seinen 75000 Mitarbeitern in 14 Ländern einen PC mit Internet-Zugang für die private Nutzung. Deutsche Angestellte können das Angebot aber nicht nutzen: Das Einkommenssteuergesetz hierzulande verhindert die Aktion. Weil Ford- und WestLB-Angestellte nicht Eigentümer, sondern nur Nutzer der PCs sind, brauchen diese Konzerne den Fiskus nicht zu fürchten.

Ausgerechnet die deutschen Mitarbeiter des Medienkonzerns aus Gütersloh kommen vorläufig nicht in den Genuss des attraktiven Angebots. Nach Paragraph 19, Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes, gehört nämlich hierzulande zum steuerpflichtigen Arbeitslohn jeder geldwerte Vorteil, den ein Arbeitgeber seinem Angestellten aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt.

Bertelsmann wird deshalb den Start der Initiative "Alle ins Netz" in Deutschland "auf Grund erwarteter Veränderungen in der Steuergesetzgebung vorerst" verschieben. Informationen aus unternehmensnahen Kreisen zufolge verhandelt der Medienkonzern momentan mit Finanzminister Hans Eichel über eine Sonderregelung.

Ford ist diesbezüglich schon einen bedeutenden Schritt weiter: Seit vergangenem Freitag darf der Autokonzern auch in Deutschland, was er in seinem Mutterland USA schon lange praktiziert: PCs an alle seine Mitarbeiter "verschenken".

Wie auch in der COMPUTERWOCHE berichtet (siehe CW 6 vom 11. Februar 2000, Seite 1), wollte das Unternehmen seinen weltweit 350000 Mitarbeitern einen PC von Hewlett-Packard für einen monatlichen Obolus von zehn Mark überlassen. Nachdem Finanzminister Hans Eichel Wind von der Aktion bekam, hielt die Finanzbehörde gleich die Hand auf.

40 Millionen Mark sollte Ford Deutschland in das Säckel der Berliner Finanzbehörden zahlen (siehe CW 28 vom 14. Juli 2000, Seite 1). Hierzu war das Unternehmen nicht bereit.

Ford hat nun nach den Worten des Unternehmenssprechers Hans Jürgen Fuchs gemeinsam mit Finanzbeamten einen Königsweg aus dem Dilemma gefunden. Entscheidend für das Einlenken der Behörden war die Art der Deklaration der PC-Morgengabe: Ford hatte seinen Mitarbeitern die PCs ursprünglich für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren überlassen wollen. Danach sollten die Geräte in den Besitz der Angestellten übergehen. Genau hier setzt die gemeinsam mit den Finanzbeamten gefundene Lösung jetzt an: Ford verteilt nun die PCs per "Nutzungsüberlassung" an seine Mitarbeiter in Deutschland. Ursprünglich sollten die Rechner per "Eigentumsübertragung" vergeben werden. Offiziell ist der einzelne Ford-Angestellte nach der jetzt gefundenen Lösung nicht Besitzer des PCs. Durch den fiskaltechnischen Trick reduziert sich dadurch der monatliche Nutzungswert des Computers auf zirka 30 bis 40 Mark. Von einer Besteuerung des geldwerten Vorteils kann aber nach der Finanzrechtsprechung abgesehen werden, wenn ein monatlicher Nutzungswert von 50 Mark nicht überschritten wird.

Auch ABB kann Steuerfalle umgehenDiese Regelung macht sich nun auch die ABB AG aus Mannheim zunutze. Das auf Stromübertragung und -verteilung, Automatisierungstechnik und Öl, Gas- und Petrochemie spezialisierte Unternehmen spendiert seinen 20000 deutschen Mitarbeitern für ein Jahr einen kostenlosen, privaten Internet-Anschluss. Das Unternehmen kommt auch für die Kosten von 2,9 Pfennig pro Minute für monatlich bis zu 30 Stunden privaten Internet-Surfens sowie für die Monatsgrundgebühren von acht Mark auf. "Mit diesem Angebot", so ABB-Sprecher Alexander Sonneck gegenüber der CW, "liegen wir unter den 50 Mark, ab denen das Finanzamt Abgaben verlangt".

Die ebenfalls spendable WestLB hat einen anderen Trick genutzt: Sie bietet ab vergangenem Freitag ihren 7200 inländischen (weltweit 11000) Mitarbeitern Toshiba-Notebooks an, auf die sie neben einer Internet-Software samt WWW-Zugang Microsofts "Office"-Paket aufgespielt hat. Für diese Bürosoftware offerieren die Banker Weiterbildungsmassnahmen, die in der Freizeit stattfindet. Die Aktion "Fit for the Future" wird also als Weiterbildungsmaßnahme deklariert. Außerdem zahlen die Angestellten 40 Monate lang einen Beitrag von 15 Mark. Wie WestLB-Sprecher Michael Wilde mitteilte, geht analog zum Ford-Vorgehen auch bei seinem Unternehmen das Gerät nicht in den Besitz der Angestellten über. WestLB rechnet damit, dass zirka 90 Prozent aller Angestellten das Angebot wahrnehmen.

Bei Bertelsmann ist der Trick nicht so einfach anwendbar: Laut Unternehmenssprecher Manfred Harnischfeger haben die Mitarbeiter des Medienkonzerns die 50-Mark-Regelung durch Kaufoptionen in den Haussortimenten schon ausgeschöpft. Mittlerweile habe sich aber das Bundeskanzleramt in die PC-Aktion der Gütersloher eingeschaltet. Bertelsmann erwartet einen wesentlichen Hinweis von einer Rede, die Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18. September auf der Expo in Hannover zum Thema Informationsgesellschaft halten wird: "Da werden wir ganz genau hinhören, was Schröder da sagt."

Die ausländischen Bertelsmann-Angestellten können seit dem 7. September 2000 unter drei PC-Konfigurationen ihr Heimsystem wählen. Die Grundversion, ein Compaq-PC "Deskpro EX" mit einem mit 633 Megahertz getakteten Intel-Pentium-III-Prozessor, wird mit einem Drucker von Hewlett-Packard und Windows-98-Betriebssystem ausgeliefert. Software für den Internet-Zugang ist ebenfalls aufgespielt.