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Steuerfahndung nimmt Online-Händler ins Visier

14.02.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wer seinen Dachboden entrümpelt und den antiken Sessel der Großmutter oder seine Briefmarkensammlung im Internet verhökert, bekommt mit dem Finanzamt meist keine Probleme. Wer Haushaltsgeräte, Motorräder oder Ähnliches aufkauft, sie Gewinn bringend verkauft und dies dem Finanzamt nicht meldet, begeht Steuerhinterziehung. Soweit die Rechtslage. Dem Fiskus gehen deswegen Jahr für Jahr Millionen Euro verloren. Um dies zu verhindern, surfen niedersächsische Finanzbeamte in Online-Marktplätzen wie Ebay und Autoscout24, immer auf der Hatz nach unversteuerten Umsätzen. Dabei spüren sie vor allem so genannte Powerseller auf - Profi-Verkäufer, die besonders viele Artikel verscherbeln.

Die Suchmaschine "XPider" des Bundesamtes für Finanzen in Bonn finde fast alle Online-Schwarzhändler, sagt Sprecher Wolfgang Cremer. "XPider durchsucht den virtuellen Raum nach Steuerpflichtigen, die beim Finanzamt nicht registriert sind."

So erging es auch einem all zu eifrigen Online-Verkäufer aus der Nähe von Hildesheim. Aufgespürt durch XPider, informierte das Bundesamt das Sonderreferat der Oberfinanzdirektion Hannover. "Seit zweieinhalb Jahren sind wir den Internet-Unternehmern auf der Spur", sagt Leiter Gerd Voltmann. "Liegen konkrete Verdachtsmomente vor, werden die Daten mit den Finanzämtern abgeglichen." Sollte sich der Verdacht erhärten, geht der Fall an das Amt für Fahndung und Strafsachen.

Der so genannte Powerseller verkaufte Jahre lang Zelte bei Ebay, die er günstig bei Warenhäusern erworben hatte. "Pro Jahr machte er einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro, ohne diesen zu versteuern", sagt der Hauptsachgebietsleiter der Steuerfahndung des Finanzamtes Hannover, Lutz Fette. "Davon gehören überschlägig 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr dem Fiskus." Die Fahnder, die polizeiliche Befugnisse haben, durchsuchten daraufhin die Wohnung des Beschuldigten. "Auch seine Computer-Festplatte haben unsere Spezialisten abgesaugt. Gerade bei Online-Verkäufern fehlen meistens schriftliche Aufzeichnungen. Hat jemand Buch über seine Arbeit geführt, steht das oft nur in seinem PC", sagt Fette.

"Aktuell bearbeiten wir für den Raum Hannover rund 65 Fälle, alle von Ebay", berichtet Fette. Pseudonyme würden die Powerseller nicht schützen. "Wir haben das Recht, von dem Auktionshaus sämtliche Personendaten zu erfragen. Auch die Konten werden von uns aufgedeckt." Die Fahnder errechnen aus den sichergestellten Unterlagen den Steueranteil, der nachgezahlt werden müsse. "Je nachdem, wie groß ein Fall ist, geht er entweder an unsere Bußgeld- und Strafsachenstelle oder an die Staatsanwaltschaft", sagt Fette. Teilweise würden sogar Strafbefehle erlassen oder die Fälle landeten vor Gericht. "Bei dem Zeltverkäufer gehe ich davon aus, dass er mit einer Geldstrafe davonkommt."

Internetgeschäfte können im Hinblick auf Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer wichtig werden. "Natürlich ist es schwierig zu sagen, ob jemand bewusst hinterzogen hat oder nicht", betont der Steuerfahnder. "Aber die meisten wissen um ihre Steuerpflicht. Viele fangen mit dem eigenen Hausrat an. Dann kommt immer mehr dazu und sie merken, dass sich richtig viel Geld verdienen lässt."

Derzeit haben die Finanzbeamten in Niedersachsen mehr als 200 Steuersünder im Visier. Der Steuerfahndung in Braunschweig sei im vergangenen Jahr sogar ein dicker Fisch in Netz gegangen, der bei Ebay mehrere Millionen Euro umsetzte, sagt Vorsteher Erik Schuch. Der beschuldigte Händler sei in Untersuchungshaft genommen worden.

Wie viele Millionen Euro dem Fiskus pro Jahr durch Online-Geschäfte entgehen, könne nicht beziffert werden, sagt Schuch. Allein beim Online-Auktionshaus Ebay sind mehr als 5000 Powerseller aus Niedersachsen registriert. "Schätzungsweise verdienen aber mehr als 10.000 ihren Lebensunterhalt bei uns", sagt Ebay-Sprecherin Maike Fuest. 2004 wurden weltweit über das Auktionshaus Waren im Wert von 26,2 Milliarden Euro umgeschlagen. (dpa/mb)