Wichtiger Fibu-Termin

Steuerbehörde fordert "Zusammenfassende Meldung" monatlich

17.03.2010
Von 
Peter Gruber arbeitet für die Portale Computerwoche und CIO.
Ab Juli 2010 muss die so genannte "Zusammenfassende Meldung" dem Bundeszentralamt für Steuern monatlich gemeldet werden. Software für die Finanzbuchhaltung hilft bei der Umstellung.

Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche Änderung der "Zusammenfassenden Meldung". Betroffen von der Fristverkürzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren beziehungsweise Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind künftig dazu verpflichtet, ihre Aufstellung der Lieferung pro EU-Kunde monatlich abzugeben. Bisher reichte eine "Zusammenfassende Meldung" pro Quartal aus. Ausnahmen sind nur für Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer Höhe bestimmt: Von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 liegt die Grenze bei 100.000 Euro pro Quartal, ab dem 1. Januar 2012 wird sie auf 50.000 Euro abgesenkt. Auch bei Unterschreitung dieser Betragsgrenzen ist eine monatliche Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern möglich.

Integration in Software für Finanzbuchhaltung

Die verkürzte Abgabefrist kann den Buchhaltungsaufwand innerhalb eines Unternehmens erheblich steigern. "Viele kleinere und mittlere Unternehmen erstellen die Zusammenfassende Meldung laut unserer Erfahrung noch immer manuell", sagt Angelika Hassler, Geschäftsführerin der syska GmbH, die sich auf Softwarelösungen für das betriebliche Rechnungswesen spezialisiert hat. Mit der Umstellung auf eine zukünftige monatliche Aufstellung empfiehlt sich laut Hassler jedoch die Integration in eine intelligente Finanzbuchhaltungssoftware. Dort ließen sich die Zahlen einfacher, übersichtlicher und zeitsparend anlegen. Zudem unterstütze die Softwarelösung auch die elektronische Übertragung der amtlichen Formulare."

"Zusammenfassende Meldung" monatlich einreichen

Auch bei Unterschreitung der Betragsgrenze ist es für Unternehmen sinnvoll, die "Zusammenfassende Meldung" monatlich abzugeben. Denn sollte im Laufe eines Quartals die Grenze überschritten werden, ist der Unternehmer verpflichtet, eine "Zusammenfassende Meldung" für den laufenden Kalendermonat und gegebenenfalls die bereits abgelaufenen Kalendermonate einzureichen. Und das bedeutet einen erheblichen zusätzlichen Aufwand.

Fibu-Lösung mit Controlling für das Management

Finanzbuchhaltungslösungen wie die syska EURO FIBU 2010 können die Informationen über Schnittstellen aus anderen Programmen übernehmen. Zudem kann das Unternehmen die Zahlen laut syska doppelt nutzen: Controlling-Instrumente verschaffen der Geschäftsleitung nicht nur einen Überblick über den aktuellen finanziellen Status, sondern ermöglichen auch den Abruf detaillierter Auswertungen für die Zukunft.