Steuerabzug via Internet

27.09.1996

SAN FRANZISKO (IDG) - Seit Waren über das Internet verkauft werden, stellt sich immer öfter die Frage, nach welchen Regeln die Behören ihre indirekten Steuern erheben sollen, welches Finanzamt für die jeweilige Transaktion zuständig ist. "Die einzige Regelung, die es bisher gibt, besteht darin, daß Internet-Anbieter schlicht keine Steuer berechnen müssen", klagt Marc Nebergall, Sprecher der Software Publishers Association (SPA). Dadurch kann dasselbe Produkt via Internet günstiger angeboten werden als im Laden. Mit dieser Situation könne weder der Fiskus noch der Handel zufrieden sein.