Die kommunale Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen:

Steigender Trend zu Gemeinschaftslösungen

27.02.1978

Bei der automatisierten Datenverarbeitung in der deutschen Kommunalverwaltung verstärkte sich die Tendenz zur Zusammenarbeit. Bis vor einigen Jahren war es fast noch die Regel, daß einzelne Datenverarbeitungszentralen ihre Programme in alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung entwickelten. Mit zunehmender Komplexität der zu automatisierenden Aufgaben ist diese Methodik jedoch einer zunehmenden Kooperation gewichen.

In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Datenverarbeitungszentralen in zwei Arbeitsgruppen organisiert: Die IBM-Anwender in der Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Datenverarbeitungszentralen (AKD) und die Siemens-Benutzer in der KDN.

Herstellerunabhängige Kooperation

Seit jüngerer Zeit gibt es eine Zusammenarbeit der beiden herstellerorientierten Arbeitsgemeinschaften: Ein anspruchsvolles EDV-Verfahren, um die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und verwandte Leistungen berechnen und auszahlen zu können, wird gerade entwickelt. Die Aufgabenstellung der Programme ist so weit gespannt, daß auch Randgebiete der zu automatisierenden Aufgabe abgedeckt werden.

Da die Automation des Sozialhilfewesens das erste große Gemeinschafts Projekt zwischen der AKD und der KDN ist, bedarf es zur Anpassung von Programmiersprachen, strukturierter Programmierung und Dokumentation sorgfältiger Absprachen und detaillierter Vereinbarungen. Erwähnenswert ist auch der beabsichtigte Datenträgeraustausch über Wohngeldzahlungen mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf. Er erspart den Stadt- und Kreisverwaltungen einen bisher erforderlichen erheblichen Aufwand für Datenerfassung.

Noch nicht ganz so einheitlich liegen die Verhältnisse im Bereich der Automation des Personalwesens. Gerade weil auf diesem Sektor die EDV bereits seit ihren Anfängen eingesetzt ist, gibt es zahlreiche divergierende Lösungen. In Nordrhein-Westfalen dominieren zwei solcher Verfahren: Die AKD-Lösung und das sogenannte Hagener Modell. Eine Festlegung auf ein einziges Verfahren erscheint im Augenblick weder erreichbar noch notwendig.

Zögernd bewegt man sich noch bei der Automation von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs bei den allgemein bekannten Bußgeldern. Da werden anderswo vereinzelt eingesetzte Lösungen auf ihr Brauchbarkeit untersucht.

Ein besonderes Anliegen der Revisoren ist die zusammenfassende Beschreibung aller Rechte und Pflichten aller, aufgaben und Techniken bei Prüfarbeiten von automatisierten Aufgaben. Diesem Anliegen entspricht die bevorstehende Herausgabe eines Handbuches für Rechnungsprüfer. Herausgeber ist die Vereinigung der Leiter der Rechnungsprüfungsämter der nordrhein-westfälischen Großstädte. Für das bereits vorliegende sorgfältig verfaßte und redigierte Kapitel über die EDV-Prüfung zeichnen die Städte Bonn, Duisburg, Gelsenkirchen und der Landschafts verband Rheinland in Köln-Deutz verantwortlich.

Höhere Anforderungen an Dokumentationen

Starkes Interesse zeigt die Revision an einwandfreien Verfahrensbeschreibungen und Anwendungshandbüchern. Dies ist ein Gebiet, das bisher zu sehr vernachlässigt wurde. Gerade die Prüfer sind als "sachverständige Dritte" darauf angewiesen, sich mit Hilfe umfassender Dokumentationen in die EDV-Verfahren einzulegen, das heißt, sich geistigen Zugang zur Software zu verschaffen.

In jüngerer Zeit steigt allerdings die Bereitschaft, EDV-Verfahren detailliert zu beschreiben. Als herausragendes Muster mag dazu das Anwendungshandbuch des EDV-Verfahrens, "Gemeindliches Integriertes Finanz-Informations-System (GINFIS)" gelten: Ein über 1000 DIN-A-4-Seiten umfassendes Loseblattwerk, das von der Arbeitsgemeinschaft ständig aktualisiert wird.

Erfreulich ist, daß durch die Herausgabe von DIN-Normen endlich eine bundeseinheitliche Form der Programmdokumentation angestrebt wird.

Heinrich Adolphs ist Kreisoberamtsrat bei der Kreisverwaltung Siegburg und für die EDV-Revision im Rhein-Sieg-Kreis zuständig.