Hinweise für die Selbständigkeit

Status als Freiberufler für DV-Berater möglich

25.10.1996

Der Beruf des DV-Beraters ist nach Angaben des freiberuflichen Informatikers, Sachverständigen und Autors Peter Brenner keiner der im Einkommensteuergesetz genannten Katalogberufe. Deshalb fällt es den Finanzämtern leicht, DV-Berater aufgrund der gültigen Rechtsprechung zu Gewerbetreibenden zu erklären. Damit verbunden sind in der Regel hohe Gewerbesteuerzahlungen, die einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Freiberuflern darstellen.

Gerade in der Anfangszeit ihrer Selbständigkeit begehen DV-Berater nach Beobachtung von Brenner häufig Fehler, die dann zur Gewerbesteuerpflicht führen. Im Rahmen eines vierstündigen Beratungsgesprächs prüft Brenner unter anderem, ob der Klient als Freiberufler anzuerkennen ist. Darüber hinaus gibt er Tips zu Vertragsgestaltungen und zeigt Akquisitionsstrategien sowie Wettbewerbsausssichten auf.

Der Klient erhält nach der Beratung eine 60 Seiten umfassende Informationsbroschüre mit Hinweisen zur Erlangung der Freiberuflichkeit. Darüber hinaus verfaßt Brenner einen etwa 25 Seiten starken Beratungsbericht, der unter anderem die Freiberuflichkeit attestiert. Diese Stellungnahme kann in Streitfällen dem Finanzamt vorgelegt werden. Der überwiegende Teil der Beratungskosten ist laut Brenner auch 1997 förderungsfähig. Die Existenzberatung muß allerdings bis spätestens zwei Jahre nach Beginn der Selbständigkeit durchgeführt werden. Die restlichen Aufwendungen sind als Betriebsausgaben absetzbar, so daß der Klient nur einen geringen Teil selbst trägt. Weitere Informationen erteilt Brenner unter der Rufnummer 02 51/32 57 33, Telefax 02 51/32 57 77.