EDV-Angestellte begehren auf:

Statt "goodwill" Kollektiv-Vertrag

06.06.1980

WIEN (CW) - Neu aufgeflammt ist die seit längerer Zeit ruhende Diskussion um einen eigenen Kollektiv-Vertrag für die Angestellten der EDV-Hersteller- und Vertriebsfirmen in Österreich. Eine Flugblattaktion auf der ifabo erhitzte erneut die Gemüter.

Bisher wurden die EDV-Fachleute der zumeist als Handelsunternehmen firmierenden Hersteller nach dem Kollektiv-Vertrag für den "Allgemeinen Groß- und Kleinhandel" eingestuft. Sie sind nun unzufrieden, daß die meisten Vorteile, die EDV-Spezialisten traditionellerweise haben, vom "goodwill der Unternehmer" abhängig sind und wollen diese Vorteile kollektivvertraglich festgeschrieben wissen.

Die Fachgruppe EDV der Gewerkschaft der Privatangestellten betont, keinen Arbeitskonflikt inszenieren zu wollen. Andererseits wird aber beklagt, daß die Arbeitgeber den im Oktober 1978 vorgelegten Entwurf eines EDV-Kollektiv-Vertrages "net amol ignoriert" hätten.

In einer auf der ifabo '80 verteilten Flugschrift wird eine Aussage der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft zitiert, wonach von Seiten der Unternehmer keinerlei Bereitschaft bestehe, über einen eigenen EDV-Kollektiv-Vertrag zu reden. Dies ist sicher nicht völlig unverständlich, stellt der Entwurf doch gewissermaßen das "größte gemeinsame Vielfache" der bei den verschiedenen Herstellern existierenden Sonderregelungen dar. Eine weitere Schwierigkeit könnte in der möglicherweise nur halbherzigen Unterstützung durch die Gewerkschaft selbst auftreten.

Da derzeit gewerkschaftsintern die Zerschlagung der Privatangestellten-Gewerkschaft und die Aufteilung ihrer Mitglieder nach dem Industriegruppenprinzip diskutiert wird, scheint die Möglichkeit, eine neue, industriegruppenübergreifende Regelung zu treffen, fraglich.