Offensiver Datenschutz nötiger denn je

Statement

21.01.1983

Dr. Ruth Leuze, Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg, Dr. Ruth Leuze stellte am 10. Januar 1983 ihren 3. Tätigkeitsbericht vor der Landespressekonferenz in Stuttgart der Öffentlichkeit vor. Dabei umriß sie die Situation des Datenschutzes in Baden-Württemberg mit folgenden Worten:

Im Datenschutz verwirklicht sich die Wertentscheidung unseres Grundgesetzes, daß jeder Bürger im Rahmen der Gemeinschaft seine Individualität entwickeln und wahren kann. Der Datenschutz fordert nicht, wie manche Kritiker der Öffentlichkeit weismachen wollen, ein absolutes Selbstbestimmungsrecht des Bürgers über seine Daten. Er läßt jedoch nicht zu, den Bürger zum Objekt staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu degradieren. Datenschutz bedeutet: Staat und Gesellschaft müssen die Fähigkeit des Bürgers zur Selbstverantwortung respektieren. Sie haben jeden in seinem Personsein zu achten. Niemand braucht Beschränkungen seiner Persönlichkeitssphäre durch Informationsverarbeitung hinzunehmen, die nicht legitime Interessen der Gemeinschaft oder Rechte anderer zwingend gebieten. Daran darf es keine Abstriche geben. Wegen der neuen Informationstechnik und der wachsenden Einflußnahme von Staat und Gesellschaft auf unser persönliches Leben kann es nur darum gehen, den Datenschutz zu sichern und auszubauen.

Rechtseinheit angekündigt

Statt sich darum zu bemühen, hielten Landesregierung und Regierungsfraktion es leider für richtig, sich 1982 bundesweit an die Spitze derer zu stellen, die das Rad zurückdrehen wollen und der angeblichen Überbetonung der Interessen des einzelnen den Kampf anzusagen. Den ersten Schritt taten sie im Juni 1982 mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Sie kündigte die Rechtseinheit im Datenschutz auf, erleichterte den Datenaustausch zwischen Behörden über Gebühr, schränkte die Kontrollbefugnis der Landesbeauftragten für den Datenschutz in einmaliger Weise ein und privilegierte die Polizei bei den Meldungen zum Datenschutzregister. Pläne für eine weitere gravierende Reduzierung des Datenschutzes liegen auf dem Tisch. Die Regierung will durch eine sehr vage Generalklausel Wissenschaftlern jeder Art- seien es Mediziner Pädagogen, Historiker, Naturwissenschaftler, Soziologen, Volkskundler, Sprachwissenschaftler oder Betriebswirte - ermöglichen, mit einer Vielzahl sensibelster Daten von Bürgern zu forschen, ohne daß der einzelne hiervon überhaupt erfährt. Zugunsten der Forschung sollen seit eh und je geltende Geheimhaltungsvorschriften, zum Beispiel das Arztgeheimnis oder die Schweigepflicht der Ehe-, Familien-, Drogen- und Suchtberater, nicht mehr gelten. Die Regierung will die illegal in

Baden-Württemberg aufgebauten Krankheitsregister, zum Beispiel das Psychiatrische Fallregister in Mannheim, legalisieren und stellt für weitere Register dieser Art einen Freibrief aus. Diese Gesetzgebungspläne sind eine klare Absage an den selbstverantwortlichen Bürger. Vorrang geben sie der Bequemlichkeit und dem verhängnisvollen Hang, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Daten über andere zu bekommen. Der Bürger ist offenbar nur noch Störfaktor, den es so gut wie möglich auszuschalten gilt. Gegen diese Pläne ist energischer Widerstand am Platz. Schon nach geltendem Recht können Forscher aller Fachrichtungen auf vielfältige Weise viele Daten erhalten. Noch längst nicht

sind alle Möglichkeiten des Datenzugangs genutzt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Regierung ihre Aktivitäten darauf konzentrieren würde und ihre Pläne zur Gesetzesänderung aufgibt. Nicht einmal der deutsche Wissenschaftsrat, der sicherlich die Interessen der Forschung vertritt, fordert solche weitgehenden Regelungen.

Unverständliches Zögern

In krassem Gegensatz zu den hektischen Bemühungen um einen Abbau des Datenschutzes steht das unverständliche Zögern, ein Archivgesetz zu erarbeiten. Nur so läßt sich jedoch der weitverbreiteten Unsicherheit und den objektiven Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Archivwesens ein Ende bereiten. Ein Archivgesetz ist notwendig, um der Nachwelt unter Wahrung der Belange des Persönlichkeitsschutzes ein objektives Bild unserer Zeit zu erhalten und den Forschern ein Befassen mit unserer neueren Geschichte zu ermöglichen. Schon seit längerem liegen dem Wissenschaftsministerium Vorschläge auf dem Tisch, die die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes gemeinsam mit Archivaren erarbeiteten. Leider weiß das sonst so forschungsfreundliche Wissenschaftsministerium nicht, was es tun soll.

Das Landesamt für Verfassungsschutz führt jeden Bürger, der ihm durch mindestens drei Vorgänge auffiel, in seiner Zentralkartei. Darin vermerkt es auch, ob einer dieser Bürger anfragte, welche Daten der Verfassungsschutz über ihn speichert und ob die Datenschutzbeauftragte auf eine Eingabe des Bürgers hin eine Prüfung beim Verfassungsschutz durchführte. Diese Praxis erschwert dem Bürger faktisch erheblich, seine im Landesdatenschutzgesetz verbrieften Rechte auf Auskunft und Anrufung der Datenschutzbeauftragten auszuüben. Wer befürchten muß, durch Ausübung dieser Rechte zusätzliche Verdachtsmomente gegen sich zu schaffen und vom Verfassungsschutz besonders gekennzeichnet zu werden, überlegt sich zweimal, ob er sie wahrnimmt. Dabei besteht für eine generelle Registrierung unter Sicherheitsgesichtspunkten keine Notwendigkeit. Hat der Verfassungsschutz Anhaltspunkte, daß ihn jemand ausforschen will, kann er dem im Rahmen des Landesdatenschutzgesetzes wirksam begegnen. Die Verfassungsschutzämter der anderen Länder und des Bundes sehen dies offensichtlich ebenso; denn sie verzichten - wie eine Umfrage bei den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes ergab - auf eine Registrierung in der geschilderten Weise.

Besonders nachteilig wirkt sich die Beschneidung der Kontrollkompetenzen der Landesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich der Polizei aus. Hier ist ihr nicht nur der Blick in die Akte verwehrt, sondern auch in eine Vielzahl von Karteien, weil sie die Polizei kurzerhand zu "internen Dateien" erklärte. Deswegen sind systematische Kontrollen zum Teil unmöglich, zum Teil erheblich erschwert. Auch ist in manchem Einzelfall nicht möglich, Licht ins Dunkel zu bringen. So ließ sich zum Beispiel nicht mehr aufklären, ob das Verhalten der Polizei Anlaß war, daß eine Illustrierte Namen und Fotos Drogenabhängiger veröffentlichen konnte und ein junger Mann eine Kündigung mit der Begründung erhielt, es bestehe der Verdacht, er sei Kommunist. Die Datenschutzbeauftragten der anderen Länder und des Bundes haben keine solchen Schwierigkeiten, wie sich erst vor kurzem bei unter ihnen abgestimmten Kontrollen erneut zeigte. Sie appelliere deshalb an den Landtag und die Landesregierung, trotz der Gesetzesänderung, auch in Baden-Württemberg eine Datenschutzkontrolle im Sicherheitsbereich zu ermöglichen.

Sparkassen und Banken versuchten auf vielfältige Weise, für Werbezwecke an Adressen

von Schülern zu gelangen. In Einzelfällen schreckten sie nicht einmal davor zurück, Schülern eine Belohnung auszusetzen, wenn sie die gewünschten Daten aus dem Klassentagebuch abschreiben.

Wunsch der Bürger

Die Bürger Baden-Württembergs interessierten sich auch 1982 sehr für den Datenschutz. In ihren zahlreichen Anfragen und Eingaben an die Datenschutzbeauftragte artikulieren sich ihre Sorgen und Nöte am deutlichsten. Da fragen Eltern behinderter Kinder, ob sie tatsächlich dem Sozialhilfeträger auch noch die letzten Sparzinsen angeben müssen, und fühlen sich dadurch diskriminiert. Personen, die Strafanzeige gegen Unbekannt erstatteten, können nicht verstehen, weshalb ihnen die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung den Namen des von der Polizei Verdächtigten mitteilt. Da beklagen sich Bürger, daß ihnen das Sozialamt die Sozialhilfe nicht in bar ausbezahlt, sondern Kleiderbezugsgutscheine aus

händigt, mit der Folge, daß die einlösenden Stellen erkennen, daß ein Sozialhilfeempfänger vor ihnen steht. Studenten laufen dagegen Sturm, der Universität auch die soziale Stellung ihrer Eltern angeben zu müssen. Andere Bürger verstehen nicht, warum ihnen nach der Neuzulassung eines Wagens Werbematerial ins Haus flattert, obwohl sie doch bei der Anmeldung ausdrücklich eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken ablehnten. Eine Mitarbeiterin einer Kindertagesstätte beschwerte sich, daß die Stadtverwaltung Einzelheiten aus ihrem Scheidungsverfahren einer Tageszeitung mitteilte. Andere Bürger wiederum hielten es für unzulässig, daß das Finanzamt ihre Jahreseinkommen der Gemeinde zur Festsetzung der Feuerwehrabgabe mitteilt. Diese Eingaben und viele andere werfen nicht nur interessante Fragen des Datenschutzes auf, sondern lassen auch deutlich den Wunsch der Bürger nach besserer Information und Aufklärung über die Zusammenhänge erkennen.