Datenschutz:

Staatsrechtler fordert ergänzende Regelung

20.07.1984

WIESBADEN (VWD) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) über die Volkszählung müssen nach Ansicht des Frankfurter Staatsrechtlers Ehrhard Denninger mehrere Bundes- und Landesgesetze zum Schutz personenbezogener Daten ergänzt werden.

Darunter fallen die Gesetze über die Art von Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt und Polizei. Dies gelte auch für die Datenschutzgesetze wie die Strafprozeßordnung, forderte Denninger bei der Vorlage seines für die hessische Landesregierung erstellten Gutachtens am 13. Juli in Wiesbaden.