Mehdorn bestreitet Fehlverhalten

Staatsanwaltschaft soll Datenmissbrauch bei Bahn nachgehen

02.02.2009

Mehdorn rechtfertigt Methode

Bahnchef Mehdorn sagte, der Datenabgleich sei "weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand bekannt, beschlossen oder in irgendeiner Form vorgebracht worden". Die Methode sei in vielen internationalen Unternehmen Standard und werde von Wirtschaftsprüfern empfohlen. Schaupensteiner erinnerte daran, dass er selbst als in seiner Zeit als Oberstaatsanwalt einen solchen Datenabgleich als Vorbeugung gegen Korruption gefordert habe.

Auf die Frage von Journalisten, warum auch Mitarbeiter wie Rangierer und Lokführer in die Kontrollen einbezogen wurden, gaben weder Mehdorn noch Schaupensteiner eine direkte Antwort. Schaupensteiner sagte: "Wir haben nichts zu verbergen." Als es im Sommer 2008 schon einmal um Aufträge der Bahn an die Firma Network ging, habe er den Datenabgleich "nicht auf dem Schirm gehabt" und deshalb auch nichts dazu gesagt.

Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte, die Bahn müsse darlegen, auf welcher Grundlage der Datenabgleich vorgenommen worden sei. Der Sprecher des Verkehrsministeriums, Rainer Lingenthal, fügte hinzu, in erster Linie gehe es nicht um rechtliche Fragen der Zulässigkeit, sondern darum, ob ein solcher Datenabgleich ein geeignetes Mittel sei, um ein gutes Vertrauensverhältnis unter den Mitarbeiter zu schaffen. Zu klären sei auch, ob bei einem solchen Vorgehen nicht Betriebsrat, Aufsichtsrat und Eigentümer informiert werden müssten. (dpa/tc)