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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Haffa-Brüder

06.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Thomas und Florian Haffa Anklage erhoben. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Straftatbestände der Paragrafen 400 des Aktiengesetzes und 88 des Börsengesetzes. Im Klartext: Die beiden EM.TV-Manager sollen zum Schaden der Aktionäre zwischen dem 24. August und 15. November vergangenen Jahres "zu rosige" Aussagen über die Vermögens- und Geschäftslage des Unternehmens gemacht haben.

Die Anwälte der Beklagten wollen auf Abweisung der Klage und Nichteröffnung des Hauptverfahrens hinwirken. Die Strafbarkeit setze den Nachweis voraus, dass die entsprechenden Aussagen falsch und vorsätzlich gemacht wurden. In der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland habe es wegen dieser hohen rechtlichen Hürden noch nie eine Verurteilung nach diesen Vorschriften gegeben.