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Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid

25.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Kieler Staatsanwaltschaft hat am heutigen Montag Anklage gegen den Mobilcom-Gründer und ehemaligen Vorstandschef Gerhard Schmid erhoben. Presseberichten zufolge wirft die Behörde Schmid Untreue in 22 Fällen im Zusammenhang mit einem umstrittenen Aktienoptions-Programm vor. Die Ermittlungen gegen Schmid und dessen Ehefrau laufen bereits seit Beginn des Jahres. Mitte Januar hatte die Staatsanwaltschaft dabei auch Büro- und Privaträume durchsucht.

Schmid hatte im vergangenen Jahr als Vorstandschef von Mobilcom 71 Millionen Euro aus der Firmenkasse an das Unternehmen seiner Gattin, die Millennium GmbH, bezahlt, um ein Aktienoptionsprogramm aufzulegen. Mit den Firmenanteilen sollten besonders erfolgreiche Verkäufer honoriert werden. Das Geschäft kam jedoch nie zustande, da der Mobilcom-Aufsichtsrat die Rechtsmäßigkeit des Programms anzweifelte. Das Geld ist bislang nicht an Mobilcom zurückgeflossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid nun vor, er habe bei dem Geschäft seine Sorgfaltspflichten als Vorstandsvorsitzender verletzt. So seien die Zahlungen zwischen Juli 2001 und Januar 2002 ohne vertragliche Grundlage veranlasst worden. Zudem sei das Vermögen nicht ausreichend abgesichert gewesen. Ein weiterer Punkt in der Anklage ist das zweifelhafte Preis-Leistungsverhältnis: So habe Schmids Ehefrau Sybille Schmid-Sindram bei dem Deal eine ungerechtfertigt hohe Prämie erhalten. Laut Staatsanwaltschaft sei Mobilcom bei der Transaktion ein Schaden von mindestens 16 Millionen Euro entstanden.

Parallel laufen Ermittlungen gegen Schmids Ehefrau und gegen den amtierenden Mobilcom-Chef Thorsten Grenz. Ihm wird vorgeworfen, er habe als damaliger Finanzvorstand des Mobilfunkunternehmens von Schmids Machenschaften gewusst und selbst Zahlungsaufträge an die Millenium GmbH unterzeichnet. (mb)