Compuserve-Geschäftsführer vor dem Kadi

Staatsanwälte machen Jagd auf Online-Dienste

25.04.1997

Mit der Anklageerhebung gegen Compuserve hat in Deutschland die Auseinandersetzung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Online-Diensten einen neuen Höhepunkt erreicht. Während die Politiker in Bonn bei der Vorbereitung des Multimedia-Gesetzes darüber diskutieren, inwieweit die Zugangsanbieter für die Inhalte des Internet verantwortlich sind, schaffen die Ermittlungsbehörden vor Ort Tatsachen. So beschuldigt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I Felix Somm, Geschäftsführer der deutschen Compuserve-Dependance, der wissentlichen Beihilfe zur Verbreitung kinder-, gewalt- und tierpornografischer Bilddateien aus den Newsgroups des Internet. Ferner wird ihm vorgeworfen, Spiele vorzuhalten, die wegen Gewaltverherrlichung beziehungsweise Darstellung von NS-Symbolen indiziert wurden.

Das sind Anschuldigungen, mit denen sich in ähnlicher Weise auch bereits AOL, T-Online und Eunet in Dortmund konfrontiert sahen oder sehen. Während die deutsche Compuserve-Zentrale in München in einer Presseerklärung die Ansicht vertritt, "daß es nicht möglich ist, die Inhalte von Internet-Newsgroups zu kontrollieren", erklärte Telekom-Sprecher Jörg Lammers gegenüber der COMPUTERWOCHE, T-Online prüfe die Newsgroups vor der ersten Einspeisung.

Jedoch wollte auch Lammers nicht ausschließen, daß zu einem späteren Zeitpunkt in einer Newsgroup, die anfangs als unbedenklich eingestuft wurde, anstößiges Material zu finden sein könnte.

Eine Möglichkeit, die Stephan Deutsch, Pressesprecher beim Internet-Service-Provider Eunet in Dortmund, bestätigt: "Sie können nicht alle Newsgroups laufend kontrollieren." Während man bei T-Online kritische Newsgroups von vornherein sperrt, will Eunet künftig von seinen Kunden einen Altersnachweis verlangen. Erst wenn der Surfer belegt hat, daß er bereits volljährig ist, bekommt er Zugriff auf die entsprechenden Gruppen. Während es für die Anbieter im Falle der beanstandeten Internet-Newsgroups noch relativ einfach ist, den Zugang zu sperren, ergibt sich ein anderes Problem, wenn die illegalen Inhalte auf einem Internet-Server liegen. Als beispielsweise T-Online 1996 auf Bitte der Staatsanwaltschaft den Internet-Zugang zu den Seiten des Neonazis Ernst Zündel im WWW sperrte, spiegelte ein Teil der Web-Gemeinschaft diese Seiten auf ihren eigenen Servern. In der Folge hätte die Telekom den Zugang zu rund 1500 Internet-Anbietern unterbinden müssen, um den Zugriff auf die Nazi-Propaganda zu verhindern. Betroffen wären davon auch legale Anbieter wie Banken gewesen. "Hier laufen wir dann schnell Gefahr", so Lammers, "mit Schadenersatz-Forderungen der seriösen Kunden konfrontiert zu werden."

Vor diesem Hintergrund begrüßen die Online-Anbieter unisono die sich abzeichnende weichere Gangart der Bonner Politiker. Diese wollen die Provider im Rahmen des Teledienste- und Mutimedia-Gesetzes nämlich nur für die eigenen Inhalte in die Pflicht nehmen und fordern eine Sperrung der Zugangsvermittlung lediglich dann, wenn diese mit einem technisch vertretbaren Aufwand realisierbar ist.

Wie die anderen Provider weist auch der Microsoft-eigene Online-Dienst Microsoft Network (MSN), der bislang als einziger noch mit juristisch weißer Weste dasteht, die Verantwortung für die Internet-Inhalte von sich. Im proprietären MSN-Teil setzt die Gates-Company ähnlich wie AOL auf "Lotsen", die als Sittenwächter kritischen Einblick in die Inhalte der Diskussionsgruppen nehmen. Im öffentlich zugänglichen Internet baut man dagegen auf die Filtersoftware "PICS", die nur den Zugriff auf bestimmte Seiten erlaubt.

Diese sieht fünf Filterstufen für die Bereiche Gewalt, Sex, Nacktaufnahmen und Sprache vor. Damit indizierte WWW-Seiten würden dann mit künftigen Browser-Generationen, so Microsoft-Pressesprecher Thomas Baumgärtner, nur angezeigt, wenn die entsprechende RSAC-Stufe freigeschaltet ist. Um die Content-Provider nachdrücklich zum Mitmachen zu animieren, zeigt die PICS-Software in der Grundeinstellung grundsätzlich keine Seiten an, die nicht nach dem genannten Schema rubriziert wurden.