Europäisches Parlament entscheidet im Herbst

Staaten der EU einigen sich auf Richtlinie für digitale Signatur

16.04.1999
BRÜSSEL (CW) - Digitale Signaturen spielen im E-Commerce eine wichtige Rolle. Nun soll eine europaweit einheitliche Gesetzesregelung für Rechtssicherheit sorgen. Bisher gab es in der EU unterschiedliche Auffassungen über die elektronische Unterschrift.

Nach einer langen Kontroverse haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Richtlinie über "gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen" verabschiedet. Während Deutschland, Frankreich, Portugal und Italien eine genaue Festschreibung der Sicherheits- und Überprüfungsschlüssel auf hohem technischen Niveau gefordert hatten, setzten sich Großbritannien, die Niederlande, Finnland und Schweden für eine Haftungsregelung ein, die vergleichsweise niedrige Sicherheitsstandards voraussetzt. Die nun verabschiedete Richtlinie stellt einen Kompromiß dar und enthält beide Ansätze: Sie ermöglicht die Verwendung einer "einfachen" digitalen Signatur, der das Haftungskonzept zugrunde liegt.

Die "erweiterte" digitale Signatur ist dagegen einer herkömmlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und entspricht weitgehend den Spezifikationen, wie sie im deutschen Gesetz über digitale Signaturen festgelegt sind. Im Herbst entscheidet das Europäische Parlament über das Regelwerk. Wird es verabschiedet, haben die Mitgliedstaaten der EU eineinhalb Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzu- setzen.