Geistiges Eigentum soll besser geschützt werden

Staat will die PC-Hersteller mit Urheberrechtsgebühren zur Kasse bitten

15.09.2000
MÜNCHEN (CW) - Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des Urheberrechts. Demnach sollen die Hersteller digitaler Geräte, mit denen eine Vervielfältigung von Texten oder Musikstücken möglich ist, eine Gebühr an Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder VG-Wort zahlen. Gegen diesen Plan laufen die Industrieverbände Sturm. Sie fürchten eine Mehrbelastung in Höhe von einer Milliarde Mark.

Stein des Anstoßes ist der Vergütungsbericht des Bundesjustizministeriums an die Bundesregierung. Darin werden Maßnahmen gefordert, "die Vergütungssätze für Urheber an die veränderten technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum anzupassen."

Die Bundesregierung will die Hersteller von PCs, Druckern und anderen DV-Geräten verpflichten, eine Abgabe an die Urheberschutzorganisationen wie die Gema oder Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zu entrichten. Begründung: Mit PCs könnten urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. Hersteller von Kopierern, Scannern und Faxgeräten müssten bereits seit Jahren eine entsprechende Gebühr pro verkauftem Gerät abführen.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, will sich mit dieser Initiative zur Anwältin von Autoren und Künstlern aufschwingen, um deren Urheberrechte zu schützen. Sie beklagt, dass kreativ Tätige die Leidtragenden der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung seien. Deshalb müsse ein Weg gefunden werden, Schriftsteller, Journalisten und Musiker angemessen an den Erträgen ihrer Arbeit zu beteiligen. Ferner weist die Ministerin darauf hin, dass das Urheberrecht seit 1965 nicht modernisiert worden sei. Außerdem seien die Vergütungssätze seit 1985 nicht mehr angehoben worden.

Das bestreitet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer offiziellen Stellungnahme. Demnach sei der Anteil der Urheberrechtsvergütung am Gerätepreis in der Vergangenheit kontinuierlich angestiegen. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder glaubt, dass mit den geplanten Gebühren eine zusätzliche Abgabenlast in Höhe von einer Milliarde Mark auf die Hersteller zukommt. Er rechnet damit, dass diese Gebühren auf die Endverbraucherpreise aufgeschlagen werden. Einzelne Geräte könnten sich damit um bis zu 30 Prozent verteuern.

Die Bitkom-Justiziarin Katrin Bremer lehnt die Urheberschutzgebühren für den Computersektor als nicht mehr zeitgemäß ab. So gebe es gerade hier mit Hilfe von digitalen Wasserzeichen und Kopierschutzsystemen viele Möglichkeiten, die Rechte der Urheber zu schützen. Wie und wann derartige Schutzmechanismen flächendeckend eingesetzt werden könnten, darauf weiß Bremer allerdings auch keine Antwort.

Auch Rohleder stellt das Recht am eigenen Werk nicht in Frage. Allerdings weiß auch der Bitkom-Geschäftsführer keine Antwort auf die Frage, wie der Urheberrechtsschutz im PC-Sektor garantiert werden könnte. Eine pauschale Abgabe für digitale Geräte lehnt er allerdings ab. Wenn den Verbrauchern eine Milliarde Mark zusätzlich aus der Tasche gezogen würden, käme dieser Dämpfer für die PC-Branche auch den Staat teuer zu stehen. Letztendlich würde auch der Finanzminister weniger einnehmen, weil die Verbraucher weniger kaufen werden, fürchtet er. Diese Mittel fehlten dann an anderen Ecken, wie zum Beispiel bei der Modernisierung des Bildungssystems, argumentiert Rohleder. Ferner warnen Vertreter der Bitkom davor, dass Verbraucher beim Kauf digitaler Geräte ins Ausland ausweichen könnten. Dies hätte zur Folge, dass Autoren wie Hersteller leer ausgehen.

Däubler-Gmelin bezeichnet den Betrag von einer Milliarde Mark, den die zusätzlichen Abgaben ausmachen könnten, als reine Spekulation. Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Industrie stünden erst noch bevor. Die Justizministerin geht von einem Satz im unteren einstelligen Prozentbereich aus. Das würde bedeuten, das beispielsweise bei einem 2000 Mark teuren PC Abgaben in Höhe von 20 bis 100 Mark fällig würden.

Auch Elfriede Oberhofer, Sprecherin der Gema, bezeichnet die Zahlen der Industrieverbände als Panikmacherei. Sie könne sich nicht erklären, wie die Bitkom auf einen Betrag von einer Milliarde Mark komme. Auch Teuerungsraten von 30 Prozent seien völlig aus der Luft gegriffen. Die Gema schlägt als Diskussionsgrundlage eine pauschale Gebühr von 41 Mark pro PC vor. Dieser Betrag bedeutet eine Verdoppelung der Gebühren aus der analogen Welt. Dort gilt ein Satz von 2,50 Mark für Audio- und 18 Mark für Videovervielfältigungen.

Steigen die Preise, profitiert der StaatWelche Geräte letztendlich mit Gebühren belegt werden sollen, darüber gibt es widersprüchliche Informationen. Laut Bremer von der Bitkom gibt es Bestrebungen, Produkte wie Festplatten oder Arbeitsspeicher ebenfalls mit entsprechenden Urheberrechtsabgaben zu belasten. Begründung: In diesen Medien würden Inhalte wie Texte oder Musik zwischengelagert. Deshalb würden auch diese Geräte mit einbezogen, fürchtet sie. Inwieweit jedoch zwischen dem Einzelkauf dieser Produkte und dem Vertrieb in einem PC differenziert werde, sei noch vollkommen unklar.

Gema-Sprecherin Oberhofer distanziert sich von diesen Spekulationen. Augenblicklich stünden die Verhandlungen ganz am Anfang. Es könne noch gar nicht die Rede davon sein, auch Einzelgeräte mit einer Gebühr zu belasten. Momentan gebe es nur den Vorschlag der Rechteverwerter, PCs mit einer Abgabe in Höhe von 41 Mark zu belegen. Doch auch dies sei nur eine Diskussionsgrundlage, betont die Sprecherin. Einzelabgaben, wie zum Beispiel für CD-Brenner, würden im Falle einer Einigung in diese Gesamtgebühr mit einfließen.

Der Staat würde von einer Erhöhung der Urheberrechtsgebühren nicht profitieren, versichert Oberhofer. Die Abgaben liefen auch nicht über das Finanzministerium, sondern würden direkt von den Rechteverwertern eingezogen. Allerdings könnte der Staat indirekt über die Mehrwertsteuer an den Gebühren partizipieren. Würden die Hersteller die Preise erhöhen, stiege konsequenterweise auch der Anteil der Mehrwertsteuer. Bei einem Betrag von einer Milliarde - sollte er direkt an die Verbraucher weitergegeben werden - wie die Industrieverbände befürchten, wären das immerhin 160 Millionen Mark mehr im Staatssäckel.

Auch mit dem Vorschlag der Gema dürfte sich der Finanzminister über einige Millionen Mark mehr freuen. Bei 6,3 Millionen PCs, wie sie im letzten Jahr in Deutschland verkauft wurden, lägen die Abgaben mit einer Pauschale von 41 Mark bei 258,3 Millionen Mark. Daraus ergäbe sich ein Plus bei der Mehrwertsteuer von 41,3 Millionen Mark.

Doch diese Zahlen würden nur dann gelten, wenn die Abgaben direkt an die Verbraucher weitergegeben würden. Branchenkenner gehen jedoch davon aus, dass der harte Wettbewerb im PC-Geschäft dies nicht zulassen wird. Vielmehr müssten die Hersteller auf Kosten ihrer Margen noch härter kalkulieren. Der Kunde werde von der Urheberrechtsabgabe nichts merken.