Spotlights

03.06.1994

Ein ungewoehnliches Geschenk machte der Mannheimer DV-Dienstleister Indasys seinem Kunden Lo-Go Liefer-Service GmbH & Co. KG, Weinheim, zu dessen Firmenjubilaeum: Bei der "International Star Registry" im US-Staat Illinois liess Idasys einen Stern auf den Namen Lo-Go-310791 taufen. Die Ziffernfolge bezeichnet das Datum (31. Juli 1991), an dem Lo Go seine erste Lieferung uebernahm.

Bei der Suche nach einem augenfaelligen Anwendungbeispiel fuer Spracherkennungs-Software offenbarte "Computerworld"-Autor Ellis Brooker eine gewisse Vorliebe fuer Makabres. Statt - wie in solchen Faellen ueblich - auf das Beispiel Querschnittsgelaehmter zurueckzugreifen, wurde er in der Gerichtsmedizin fuendig: "Fuer einen Pathologen, der bis zu den Ellbogen in einer Leiche steckt", so Ellis, sei ein Voice-Recognition-System ein "Segen".

Wer fuer seine - legal erworbene - Software kein Handbuch bekommt, braucht das Programm nicht zu bezahlen. Wie die KHK Software GmbH & Co. KG, Frankfurt/M., in der juengsten Ausgabe ihrer Kundenzeitschrift "Info Line" meldet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kuerzlich entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 165/91), dass das Fehlen der schriftlichen Dokumentation mehr als nur ein Sachmangel ist, sondern den Kunden von seiner Zahlungspflicht entbindet.

Grossbritannien von der Landkarte getilgt - dieser Lapsus passierte Parcplace-Geschaeftsfuehrer Helmut Weissenbach. Der Manager wollte die weltweite Unternehmenspraesenz veranschaulichen. Doch sein Publikum bemerkte amuesiert das gaenzliche Fehlen des Vereinigten Koenigreichs auf der Karte. Wie gut, dass diese Praesentation nicht im Britenlande stattfand - auch wenn die Insulaner beruehmt sind fuer ihren schwarzen Humor.