Spotlights

17.12.1999

PC-Malbuch: Ein Malbuch für Kinder in Form einer scheckkartengroßen CD-ROM hat die Rowa Digital Software GmbH, Troisdorf, herausgebracht. Ein Selbstversuch ergab, daß Kugelschreiber kratzen und mit Wasserfarben kaum Farbeffekte zu erzielen sind. Als geeignet erwiesen sich dicke Edding-Stifte, nur ist nachher die Farbe nicht mehr vom Bildschirm zu bekommen. Langweiler können aber auch die digitale Farbpalette auf der linken Bildseite verwenden.

LIZENZPROBLEME: In der Softwarebranche gehören Lizenzen zum gängigen Sprachgebrauch. Kaum jemand macht sich noch Gedanken, was dieser Begriff bedeutet. Juristen wie Christoph Zahrnt (www.zahrnt.de) finden ihn jedoch durchaus irreführend. Handelt es sich dabei doch um eine schlampig aus dem Englischen übersetzte Vokabel:

Licence, englisch: James Bond hat die Licence to kill, ist also befugt, zu töten.

Lizenz, formaljuristisch: Das Recht, eine fremde geschützte Leistung zu verbreiten.

Softwarelizenz: Der Kunde erwirbt die Erlaubnis, Software zu nutzen, nicht aber sie zu verbreiten.

Lizenz, realjuristisch: Die Gerichte akzeptieren die branchenübliche, obwohl falsche Begriffsauslegung.