Streitigkeiten ressourcenschonend schlichten

Spielregeln für Softwareprojekte

22.12.2016
Von   IDG ExpertenNetzwerk
Mareike Christine Gehrmann ist Salary Partner bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing und Fachanwältin für Informationstechnologierecht. Seit 2015 ist sie Mitglied im IDG-Expertennetzwerk.

3. Change Request - die sich wandelnde Leistung

Herrscht Einigkeit über die Leistung, ist ein entscheidender Schritt getan, um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Doch dies allein genügt nicht. Denn vor allem bei langjährigen Softwareprojekten ist es nicht unüblich, dass sich der Leistungsumfang von Vertragsschluss bis zur Erklärung der Abnahme ändert, zum Beispiel indem zusätzliche Funktionen oder neue Nachfolge-Applikationen vom Auftraggeber nachgefragt oder proaktiv vom Auftragnehmer angeboten werden.

Das Problem: Nicht selten werden bis an die hundert "kleinere Zusatzleistungen" schlicht per E-Mail oder mündlich von verschiedenen Ansprechpartnern des Auftraggebers beauftragt. Ein einheitlicher Prozess zur Beauftragung dieser Leistungsänderungen, der sogenannte Change Request, fehlt. Dies hat zur Folge, dass für beide Parteien zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Change Requests beauftragt und somit Gegenstand der Abnahme sind oder erst nach Abnahme der Software zu erbringen sind.

Regelung klarer Prozesse zur Bestimmung der Leistung - Was ist geschuldet?
Regelung klarer Prozesse zur Bestimmung der Leistung - Was ist geschuldet?
Foto: arka38 - shutterstock.com

Den Parteien ist deshalb dringend anzuraten, Regelungen zum Change-Request-Verfahren in den Vertrag aufzunehmen, die eine Übersichtlichkeit sicherstellen und nur wenige Ansprechpartner zur Beauftragung von Change Requests berechtigen. Zudem sollte der Auftragnehmer zu jedem Change Request ein Angebot erstellen, welches darlegt, wie sich die Umsetzung des Change Request auf die Gesamtleistung, das heißt insbesondere auf den Zeitplan, die Abnahme oder die Vergütung auswirkt. Doch Achtung: Die Aufnahme einer Change-Request-Regelung im Vertrag allein genügt nicht, sie muss auch gelebt werden!

Dieser Umgang mit Leistungsänderungen spiegelt erst einmal nur die Vorgehensweise bei klassischen Softwareprojekten (Wasserfallmodell) wider. Denn bei der agilen Programmierung entsteht die Software "im Lauf", so dass bis zur Abnahme die Leistung "konkretisiert" und nicht "geändert" wird. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, vertraglich festzuhalten, ob nicht zumindest Change-Request-Regelungen für sogenannte "Mindestinhalte" gelten sollten, da diese grundlegende Auswirkungen auf die Gesamtstruktur der zu erstellenden Software haben. Ferner wäre daran zu denken, bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu entscheiden, ob dem Auftraggeber vielmehr die Einhaltung eines fixen Termins mit "weniger" Leistung oder die Umsetzung jeder gewünschten Leistung zu einem "flexiblen", also zu einem entsprechend verschiebbaren, Termin wichtiger ist. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch im agilen Softwareprojekt beide Parteien ein gemeinsames Ziel verfolgen.

4. Eskalationsmechanismen zur außergerichtlichen Lösung

Insbesondere bei größeren und komplexeren Softwareprojekten ist es den Parteien anzuraten, einen Eskalationsmechanismus vorsehen, um einen Streitfall möglichst unter den Parteien zu lösen.

Zur Lösung eines Streites sind daher sogenannte Eskalationsstufen von Arbeitsebene bis zur Projektleitung vorzusehen, innerhalb deren festgelegte Mitarbeiter der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite eine Lösung des Rechtsstreits finden sollen. So kann erreicht werden, dass vor allem auch die jeweils sachlich und fachlich Zuständigen sich des Problems annehmen und dies im Sinne der Parteien lösen.

Fazit

Schon die Einhaltung dieser - einfachen - Spielregeln führt dazu, dass aufkommende Streitigkeiten bereits während des Softwareprojekts und unter den Parteien ressourcenschonend und ohne großen zeitlichen und kostspieligen Aufwand gelöst werden können. Anderenfalls, sollte es dennoch zu einem streitigen Verfahren kommen, sind bereits wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prozessführung gesetzt. Denn kann die Leistung anhand der Vertragsdokumente eindeutig bestimmt werden, werden auch die Richter schnell zu einer eindeutigen Entscheidung kommen. (haf)