Memory-Klage gegen Comdisco in einigen Punkten vorläufig abgewiesen

Speicheraufrüstung: Andere sollen lassen, was IBM darf

20.12.1991

DELAWARE/MÜNCHEN (CW) - Die IBM Corp. kann in den juristischen Streitigkeiten über das Auswechseln von Mein IBM-eigenen Leasingmaschinen durch Dritte Teinerfolge verbuchen, mußte aber auch zurückstecken: Einzelne Punkte eines IBM-Verfahrens gegen das Leasingunternehmen Comdisco Inc. wurden für nichtig erklärt, während das Gericht eine Klage der Computer Services of America Inc. (CSA) gegen IBM abwies.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Klage der IBM gegen die Comdisco, weil diese, so die Haltung der Klägerin, durch den Austausch von originalen IBM-Hauptspeicherplatinen gegen solche anderer Hersteller und den Weiterverkauf der ausgebauten Boards Eigentumsrechte von IBM beziehungsweise ICC verletzt habe. Big Blue verlangt, am Leasingende die Maschinen mit denselben, nicht nur mit gleichen Memories zurückzubekommen. Comdisco behauptet, nur so lange Fremdspeicher in Leasingmaschinen eingebaut zu haben, wie man davon ausgehen konnte, daß IBM-Techniker die Computer dann auch noch warten würden. Nach gegenteiligen Signalen des Hardwareherstellers habe man die Aufrüstung mit nicht-originalen IBM-Speichererweiterungen eingestellt. Alle betroffenen Service-Kunden seien von der Sachlage unterrichtet worden.

Jüngster Stand der Dinge: Das von Big Blue angestrengte Verfahren gegen das Leasingunternehmen aus Rosemont bei Chikago wird zwar weitergeführt, aber vorerst mit weniger Punkten. Für nicht zutreffend befand der Superior Court des Staates Delaware die Behauptung IBMs, Comdisco habe die Eigentumsrechte an der fraglichen 3090-Maschine verletzt, indem das Unternehmen andere Speicher-Boards einbaute.

Eigentümer des Computers im juristischen Sinne is jedoch weder IBM noch ICC, sondern die Greenwich Liberty 1985 Limited Partnership (GLLP), eine von IBM gemeinsam mit anderen Investoren, etwa der Morgan-Stanley-Bank, gegründete Gesellschaft. GLLP, so ein weiterer Schluß des Gerichtes, muß also künftig als Kläger, und zwar als einziger, gegen Comdisco auftreten. IBM und ICC sind damit praktisch draußen. Der Gerichtsspruch in seiner Gesamtheit hat jedoch vorläufigen Charakter, und die untersuchten Punkte werden erneut Gegenstand der Hauptverhandlung in diesem Verfahren sein.

Comdisco-Chairman Kenneth Pontikes wertete die vorläufige Gerichtsentscheidung als Teilerfolg und stellte fest, das Gericht habe "den Rahmen der Klage eingeengt". Die Zuflucht Big Blues zu juristischen Maßnahmen, so Pontikes weiter, sehe man ohnehin als überflüssig an; alles hätte auch auf geschäftlichem Wege geregelt werden können.

Einen Sieg verbuchte IBM in einem Verfahren unter umgekehrten Vorzeichen: Das Leasing- und Wartungsunternehmen Computer Services of America (CSA) hatte Big Blue verklagt, weil IBM-Techniker eine 3090-200 aus dem CSA-Portfolio, die durch drei Aufrüstungen inzwischen funktional eine 3090-600J geworden war, am Leasingende in eine 200er-Maschine zurückverwandelten mit identischen, aber nicht denselben Teilen. CSA beanspruchte außerdem den Besitz der

technisch höherwertigen Aufrüstungsteile, mußte sich jedoch von einem Bundesgericht eines anderen belehren lassen: Die Klage wurde von abgewiesen.

Branchenbeobachter wundern sich über die Koinzidenz der spiegelverkehrten Verfahren. Im Gespräch mit der amerikanischen CW-Schwesterzeitung "Computerworld" meinte Thomas Donovan vom Marktforschungsunternehmen Technology Investment Strategies Corp.: "Es ist interessant, daß ein Verfahren wegen des Austausches von Teilen hier von IBM gewonnen wurde, während sie im Fall Comdisco den Standpunkt vertreten, daß ein Gleiches-für-Gleiches-Tausch verboten werden sollte."