Ab 1994 zweiter privater Mobilfunk-Anbieter

Spanien entschließt sich zu einer Öffnung des TK-Marktes

15.11.1991

MADRID (vwd) Spaniens Ministerrat hat einem Gesetzentwurf zur Teilliberalisierung des TK-Marktes zugestimmt. Die vorgesehene Änderung des Fernmeldegesetzes betrifft im wesentlichen die Bereiche Mobilfunk, Telefax und Datenübertragung, wo das bestehende Staatsmonopol demnächst aufgehoben werden soll.

Die Regierung auf der iberischen Halbinsel folgt mit diesen Beschlüssen entsprechenden Vorgaben, der EG-Kommission. Nicht berührt von den Reformen wird allerdings das Telefon-Basisnetz, das nach den Worten Jose Borells, Minister für öffentliche Bauten und Verkehr, weiter von der halbstaatlichen Gesellschaft Telefonica S.A. betrieben wird. Auch der Telex- und Telegrafieverkehr bleiben als Staatsmonopol unter den Fittichen der Postverwaltung. Unabhängig davon existieren Pläne, die Post am Telefondienst zu beteiligen und somit eine Konkurrenz zur Telefonica zu schaffen.

Privatunternehmen, die sich künftig in den liberalisierten Bereichen engagieren wollen, müssen die dazu notwendigen Leitungen von Telefonica mieten. Zwar ist die Zulassung privater DV-Zentren, wie der Minister weiter ausführte, vorgesehen, die Einrichtung eigener Übertragungskapazitäten werde jedoch nicht gestattet.

Modifiziert wird das TK-Gesetz auch in bezug auf Dienstleistungen wie Videotext, Teletext, Datafax und Mobilfunk. Auf diesen Gebieten soll mittelfristig ebenfalls ein freier Wettbewerb stattfinden. Für den Mobilfunk, dessen Betrieb gleichfalls noch Staatsmonopol ist und derzeit in Spanien kräftig expandiert, wird ab 1994 ein zweiter Betreiber zugelassen. Alle entsprechenden Gesetzesänderungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet und in Kraft treten.