Später in Rente: Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen

19.06.2007
Die Rente ab 67 ist beschossen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte vollen Versicherungsschutz bis zum 67. Geburtstag vereinbaren.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise erhöht. Männer und Frauen ab dem Jahrgang 1964 müssen zwei Jahre länger als bisher arbeiten. Erst dann können sie ohne Rentenabzüge in den Ruhestand gehen. Dieser Entwicklung müssen auch private Versicherer zum Beispiel im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechnung tragen, verlangt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg. Er fordert die Gesellschaften auf, die Laufzeiten der bereits bestehenden Verträge auf Antrag ohne neue Gesundheitsprüfung bis zum 67. Lebensjahr der Versicherten zu verlängern.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließen will, der sollte darauf achten, dass der Anbieter die Laufzeit bis 67 akzeptiert, rät Lilo Blunck, BdV-Geschäftsführerin. "Denn einige Anbieter tun dies noch nicht", warnt die Sprecherin. Verbraucherschützer raten ohnehin, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter abzuschließen. Verträge, die mit 50 oder 55 enden, sind zwar oft zu günstigeren Beiträgen zu haben. In der Praxis treten die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit aber erst nach dem 50. Lebensjahr auf, so dass der private Berufsunfähigkeitsschutz in fortgeschrittenem Erwerbsalter besonders wichtig ist.

Laut BdV haben nur rund 25 Prozent aller Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird heute jedoch vor der regulären Rente berufsunfähig.

Wer sich näher über die Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen sachkundig machen will, kann sich die anbieterneutrale und kostenlose BdV-Broschüre "Gut und günstig versichert" als PDF herunterladen oder schicken lassen: Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221). (ka)