Immobilienmakler zu Zahlungen verurteilt

SPA siegt im Rechtsstreit um Copyright

13.03.1992

WASHINGTON (CW) - Software-Anbieter lassen sich Verletzungen der Copyright-Bestimmungen nicht länger gefallen. Im Prozeß gegen den amerikanischen Grundstücksmakler Ernest W. Hahn Inc. konnten Wordperfect und Lotus, vertreten durch die Software Publishers Association (SPA), Washington, einen Erfolg verbuchen, der richtungsweisend sein dürfte.

Das südkalifornische Unternehmen wurde wegen des unerlaubten Kopierens von Softwareprodukten von einem Gericht in San Diego zu einer Zahlung an den SPA-Fond für den Copyright-Schutz verurteilt. Einen weiteren Betrag muß die W. Hahn Inc. nach Informationen der US-Agentur "Business Wire" an eine Initiative entrichten, die sich die Erziehung der Anwender zur Einhaltung der Copyright-Bestimmungen zur Aufgabe gemacht hat.

Die Anklage wurde von der PC-Software-Organisation SPA erhoben. Diese Vereinigung hat es sich als Interessenvertretung der Software-Industrie zur Aufgabe gemacht, mit aller Konsequenz gegen Softwarepiraterie vorzugehen. Großanwendern bietet die SPA Tools an, mit denen die vorhandenen Softwarebestände erhoben, verwaltet und auf Einhaltung der Lizenzbestimmungen hin überprüft werden können.

Wie die US-Agentur "Business Wire" berichtet, zeigte sich die angeklagte Firma reuig: Man sei daran interessiert gewesen, den Rechtsstreit so schnell wie möglich zu beenden. Sie verpflichtete sich, die Mitarbeiter nachdrücklich auf Einhaltung der Copyright-Bestimmungen hinzuweisen und der unrechtmäßigen Vervielfältigung von Software mit entsprechenden Maßnahmen vorzubeugen. Alle nicht-lizenzierten Kopien werden aus dem Verkehr gezogen.