Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen

Sozialauswahl vermeiden - mit Aufhebungsverträgen

16.02.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

"Sprinter-Prämie" - wer sich rasch entscheidet, kriegt mehr Abfindung

Häufig lehnen die Mitarbeiter, denen ein freiwilliges Ausscheiden offeriert wird, das Abschließen eines Aufhebungsvertrags zunächst ab. Zum einen, weil sie ihre mittel- und langfristigen Verbleibchancen im Unternehmen überschätzen. Zum anderen, weil sie sich hilflos fragen: Was wird dann aus mir? In dieser Situation helfen oft Out- beziehungsweise Newplacement-Berater weiter, die zum Beispiel in Einzelgesprächen mit den betreffenden Mitarbeitern herausarbeiten,

- was die Vor- und Nachteile eines freiwilligen Ausscheidens sind und

- welche beruflichen Alternativen die betreffende Person hat.

Ein weiteres Instrument, um die Entscheidung zu beschleunigen, kann eine "Sprinter-Prämie" sein. Das heißt: Wer sich rasch entscheidet, erhält eine höhere Abfindung.

Generell sind Unternehmen, die Personal abbauen, an einer schnellen Trennung von den überzähligen Mitarbeitern interessiert. Denn ein langer Trennungsprozess verhindert das, was sich die Betriebe zu diesem Zeitpunkt am sehnlichsten wünschen: Neu durchstarten mit einer an die veränderten Rahmenbedingungen angepassten Mannschaft. (oe)

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Der Autor Frank Adensam ist Inhaber der Firma Adensam Die Personalberater GmbH, Ludwigshafen.

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