Leasing-Angebote sollten sorgfältig geprüft werden:

Solvenz wird mit Prozenten bezahlt

13.02.1981

MÜNCHEN- Obwohl der Anteil des Anlagenleasing am Gesamtinvestitionsvolumen nach Ifo-Schätzung 1978 nur 4,3 Prozent betrug, scheint dieser junge Markt von der Geschäftsgestaltung her konsolidiert. Fragen der Vertragsgestaltung, der Laufzeiten und der Ratenhöhe sind ebenso geklärt wie die steuerliche Behandlung des Leasing.

Lange Laufzeiten und die schnelle Verfügbarkeit technologischer Innovationen schließen den Leasingnehmer unter Umständen von der Verwertung neuer Erkenntnisse aus. Allerdings gebe es nach Ansicht von Karl-Hans Schneider, Controller bei der Loctite GmbH, München, einen Ausweg aus diesem Problem: "Mit einem Mietvertrag ist die technologische Innovation besser nachvollziehbar, da in der Regel kürzere Kündigungszeiten vereinbart sind."

Computermiete sei allerdings bislang nur über den Hersteller möglich, so daß man sich bei Abschluß eines solchen Vertrages an den Hersteller binde. Vorteil des Mietvertrages: Im Gegensatz zum Leasing ist der Service in das Vertragswerk eingebunden.

Aber auch für den Leasingwilligen hat Schneider einen guten Tip: "Beim Aushandeln der Leasingraten ist immer noch etwas Luft drin - deshalb ist ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Leasingangebote anzuraten." Es sei dann sogar denkbar, schon vorzeitig abzuschließen, um eine günstige Situation ausnutzen zu können. Zur Überlegung, ob man sich an einen freien Leasinggeber oder an eine Bankentochter halten solle, meint Schneider, daß die Bonitätsprüfung bei den Freien vielleicht nicht ganz so streng sei, aber "auf alle Fälle wird Solvenz mit Prozenten bezahlt."

Ein Blick zum Nachbarn Frankreich zeigt eine weitere Möglichkeit, vorteilhaft zu leasen. Jean-Jacques Allouche, Direktor von Moriat S.C.A., einem Computerhändler aus Paris, weist darauf hin, daß es in Frankreich eine progressive oder degressive Ratengestaltung gibt: "Wir propagieren die degressive Ratengestaltung, um die intensive Anfangsnutzung auch kostenmäßig darzustellen." Jedoch sei je nach Situation auch eine lineare oder progressive Ratenvereinbarung denkbar.

Diese Möglichkeiten sind auf dem deutschen Leasingmarkt nicht ausdiskutiert. Eine CW-Anfrage führte über eine Spontanablehnung ("Milchmädchenrechnung", so ein Leasinggeber) zu einem inoffiziellen Statement der Finanzverwaltung. Danach heißt es, daß steuerlich die Miete in fallenden Beträgen in Analogie zur degressiven Abschreibung behandelt werde. Progressive Ratengestaltung müsse, sofern der Vertrag als Leasingvertrag akzeptiert werde, wohl anerkannt werden - es sei aber zu dieser Thematik keine Literatur bekannt.

Klingt in dieser Aussage an, daß man als Anwender neuen Leasing-Spielarten gegenüber skeptisch seien sollte, so bieten sich im Einzelfall sehr wohl Möglichkeiten, con maßgeschneiderten Sonderformen zu profitieren.