Seminar informiert über die neue Rechtslage

Softwareschutz zwischen Urheberrecht und Patentrecht

25.10.1991

MÜNCHEN (gs) - Für deutsche Gerichte sind Computerprogramme nach wie vor kaum schutzwürdig. Mit einer jüngst verabschiedeten EG-Richtlinie, die Software ohne inhaltliche oder formale Einschränkungen dem Urheberrecht unterstellt, wird sich das spätestens 1993 ändern.

Bis dahin nämlich müssen die EG-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Parallel zu dieser Entwicklung, die den Entwicklern wenigstens zu Autorenrechten an ihren Schöpfungen verhalf, fand international eine intensive Diskussion über die zusätzlichen Möglichkeiten eines Patentschutzes für Software statt.

Zu diesem Thema veranstaltet die Zeitschrift "Computer und Recht" in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltsakademie im November 1991 ein Seminar mit dem Titel "Der Schutz softwarebezogener Erfindungen". Als Schwerpunkte der Veranstaltung werden angekündigt: der Schutz für softwarebezogene Erfindungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und vergleichbarer nationaler Patentrechte, die neueste Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), die internationale Entwicklung des Softwareschutzes (EG-Richtlinie), Ausschlußbestimmungen und die Harmonisierung des Patentrechts.

Die Referenten sind Dr. Günter Gall, Leiter der Rechtsabteilung und Mitglied der Beschwerdekammer des EPA, sowie Dr. Hans Goldrian, Direktor der Patentabteilung der Siemens AG.

Das Seminar findet am 8. November 1991 im Marriott Hotel in München statt. Die Tagungsgebühr beträgt 380 Mark für DAV-Mitglieder beziehungsweise 560 Mark für andere Teilnehmer (jeweils einschließlich Mittagessen). Anmeldungen nimmt die Deutsche Anwaltsakademie im Deutschen Anwaltsverein, Telefon 02 28-26 07 83, entgegen.