Open Source von der Justiz bedroht

Softwarepatente: Fluch oder Segen?

03.12.1999
MÜNCHEN (ajf) - Die Europäische Union will spätestens Anfang des nächsten Jahres den Patentschutz auf Softwareprogramme ausweiten. Brüssels Begründung: Ohne diesen Schritt verliert Europa den Anschluß an die USA, denn Schutzrechte fördern die Innovation. Softwarefirmen und die Open-Source-Gemeinde haben da massive Zweifel.

"Softwarepatente sind eine tolle Sache - für große Anbieter, Patentanwälte und das Patentamt." Auf einem Symposium der Max-Planck-Gesellschaft in München sprach Hartmut Pilch, Manager des Nürnberger Linux-Distributors Suse, einen heiklen Punkt an. Was in den USA schon seit Beginn der 90er Jahre zum Alltag der Softwarebranche gehört, soll nun auch in Europa in einen rechtlichen Rahmen gegossen werden - der Patentschutz für Computerprogramme "als solche".

Bislang werden Programme hierzulande rechtlich wie literarische Werke behandelt, schließlich handelt es sich um Texte in einer speziellen Sprache. Laut Artikel 52, Absatz 2 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), dessen Ursprünge bis in die 60er Jahre zurückgehen, sind neben Programmen unter anderem auch wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden von der Patentanmeldung ausgeschlossen. Auf Code wird in der Europäischen Union das Urheberrecht angewendet, um ein wildes Kopieren möglichst zu unterbinden.

Allerdings gilt auch hier: "Ausnahmen bestätigen die Regel." Experten schätzen die Zahl der europäischen Patente, denen Software zugrunde liegt, auf mindestens 15000. Mit 75 Prozent geht der Löwenanteil davon jedoch auf das Konto amerikanischer und asiatischer Unternehmen. "Im Prinzip haben wir Softwarepatente in Europa", bestätigt auch der Münchner Anwalt Rainer Feldkamp. Wenn die Software ein Verfahren mit technischem Effekt beschreibe, sei sie patentierbar. Beispiele hierfür sind Prozeßsteuerungen oder das Antiblockiersystem in Kraftfahrzeugen, bei dem eine Software die Sensorsignale verarbeitet.

Der Brüsseler Administration sind diese rechtlichen Kunstgriffe schon länger ein Dorn im Auge. Bereits Mitte 1997 forderte die Kommission in ihrem "Grünbuch", ein Gemeinschaftspatent in den Mitgliedsstaaten einzuführen, um die "Wettbewerbsfähigkeit innovativer Unternehmen in der Gemeinschaft zu erhalten". Erstens müsse eine europaweit einheitliche Lösung gefunden werden, und zweitens hätten die meisten Klein- und Mittelbetriebe aus der Softwarebranche noch nicht bemerkt, daß Code auch in Europa durchaus patentfähig sei. Eine verbindliche Direktive soll den Mitgliedsstaaten noch in diesem Jahr, spätestens jedoch Anfang 2000 zugehen.

Zum Vergleich, wie es besser laufen kann, bemühte die Kommission die amerikanische Software-Industrie: Die Möglichkeit, Ansprüche an einem Computerprogramm "als solchem" geltend zu machen, habe sich sehr positiv auf die gesamte Branche in den USA ausgewirkt. Zwangsläufig folgt im Umkehrschluß: Europa muß den Eintrag "Programme" aus dem Artikel 52, Absatz 2 des EPÜ streichen, um mit den USA durch patentierbare Programme in Codekonkurrenz treten zu können.

Software-Anbieter sehen die Entwicklung jedoch mit Grauen: "Das wäre eine Katastrophe für alle Software-Entwickler", befürchtet Detlef Paßberger. Der Geschäftsführer des kleinen Passauer Softwarehauses P-Teck kann den vollmundigen Versprechungen der Politiker in Brüssel nichts abgewinnen: "Wenig fundiert und bar jeder Realität", so sein Fazit. Gerade Startup-Companies hätten keinen Nutzen von Patenten, da ihnen das Geld und die Rechtsabteilung fehlt, um diese durchzusetzen. Paßberger: "Auf der Strecke bleiben kleine Unternehmen, freie Entwickler und die Verbraucher."

Zwar schlägt die Patentanmeldung in Deutschland gegenwärtig nur mit rund 500 Mark zu Buche. Hinzu kommen allerdings in der Regel die Aufwendungen für einen Patentanwalt, so daß je nach Qualität der Vorbereitung des Antragstellers zusätzlich zwischen 1000 und 4000 Mark anfallen können. Soll das Schutzrecht im Europäischen Patentamt angemeldet werden, klettern die Ausgaben weiter - zuzüglich aller Kosten für Übersetzungen in die Sprachen und damit die einzelnen Geltungsländer der EU. Hier kann sich der Preis schnell auf 15000 Mark summieren.

Schlimmer noch: "Patente nützen nur etwas, wenn man sie auch angreifen und verteidigen kann", meint Joel Gruns, Syndikus beim Augsburger Softwarehaus Infomatec AG. Das nötige Budget für die Rechtsabteilung von Unternehmen wird zwangsläufig größer, damit sie die Produkte der Konkurrenz beobachten kann - sowohl für repressive als auch für präventive juristische Reaktionen.

Ähnliche Sorgen bereiten die Pläne der EU auch Ralf Schöbel, Geschäftsführer des Softwarehauses Intradat aus Frankfurt am Main: "Als wir damals zu zweit mit dem Programmieren angefangen haben, galt unser Herzblut nur dem Produkt." Wäre das Unternehmen bei jedem neuen Programm gezwungen gewesen, erst umfangreiche Patentrecherchen in die Wege zu leiten, hätte die Innovationsfähigkeit darunter gelitten. Eine zügige Entwicklung, die auf Standardalgorithmen basiert, sei nicht mehr gewährleistet - das Rad müsse immer wieder neu erfunden werden. An diesem Punkt setzt allerdings ein Argument der Patentbefürworter ein, die sich daraus einen Innovationsschub für die gesamte Branche erhoffen. Ihr Motto: Für jedes Patent sollen diverse Workarounds gefunden werden, das Ergebnis sei ein Anstieg der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Doch was vielleicht für den Maschinenbau gilt, muß nicht unbedingt auf die Software-Industrie übertragbar sein. Derzeit gehen immer noch mindestens zwei Jahre ins Land, bis ein Patent erteilt ist. In dieser Zeitspanne hat das Programm häufig einen kompletten Lebenszyklus durchlaufen, sein Schutzrecht wird in vielen Fällen überflüssig. Der administrative Aufwand steigt dagegen drastisch an, zumeist auf Kosten der Entwicklungsabteilung.

Jean-Paul Smets vom französischen Wirtschaftsministerium beziffert die Kosten für die 20jährige Laufzeit eines europäischen Patents sogar auf bis zu 300 000 Mark, einschließlich aller Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten. Für ihn haben Softwarepatente zur Folge, daß vor allem große Anbieter ihren Wettbewerbsvorsprung bis zum Monopol ausbauen können, so daß die Lizenzgebühren dort mittelfristig keiner Marktregulierung mehr unterliegen.

Ferner sollten sich Software-Anbieter nicht der Illusion hingeben, daß ihnen ein Patent den Vorsprung zu den Geldbörsen der Anwender sichert: "Die Chance, jemanden zu verklagen, ist wesentlich kleiner als die Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden", beschreibt Smets das "Minenfeld" der Softwarepatente. Das in den USA geltende Recht habe zu erheblichen Auswüchsen geführt: Es vergeht keine Woche, in der nicht mindestens ein Unternehmen von Konkurrenten wegen Patentsrechtsverletzungen vor Gericht gezerrt wird.

Mitten im besagten Minenfeld findet sich auch die Open-Source-Gemeinde. Deren Vertreter wie der Suse-Manager Pilch kritisieren die EU-Initiative aufs schärfste. Das besondere Problem von Linux ist wie bei allen anderen Open-Source-Programmen, daß der Quellcode offen zur Verfügung steht. Hier ist eine Recherche nach den verwendeten und patentierten Algorithmen ungleich leichter als bei Softwareprodukten, die im Binärcode vorliegen, der darüber hinaus noch von einem Dekompilierungsverbot geschützt wird.

Ferner bestreiten Kritiker, daß Linux-Code überhaupt patentierbar ist. Ihr Argument: Eine technische Lösung für industrielle Prozesse, wie sie sich gegenwärtig schützen läßt, liege bei Linux nicht vor. Da die Open-Source-Gemeinde bekanntermaßen nicht gewerblich organisiert sei, könne der gewerbliche Rechtsschutz auch nicht angewendet werden.

Allerdings zeigt Open Source auch eine Möglichkeit auf, wie sich Softwarepatente aushebeln lassen: "Freier Code ist schädlich für ein späteres Patent", so der Münchner Anwalt Feldkamp. Was es schon gibt, kann nicht patentiert werden, da jeder Anmeldung eine "erfinderische Höhe" - sprich Innovation - zugrunde liegen muß. Feldkamp, der die EU-Direktive eigenen Angaben zufolge relativ gelassen sieht, hat allerdings seine Zweifel, ob und wie die "erfinderische Höhe" bei Software nachzuprüfen ist. Was ist das übliche Handwerkszeug eines Programmierers, welcher Algorithmus geht darüber hinaus? "Dort öffnet sich ein unendliches Feld zum Streiten", so Feldkamp.

An zusätzlicher Brisanz gewinnt die Programmpatentierung, wenn Unternehmen anfangen, Geschäftsprozesse über die Software zu sichern. "Sind künftig lediglich reine Rechenregeln oder auch Organisationsformen schutzfähig?" fragt sich nicht nur der Münchener Patentanwalt.

Erfinderische Höhe

Eine dreizeilige C-Anweisung sorgt dafür, daß der in die schwarze Fläche hineinragende Pfeil dort zu weiß invertiert. Der Algorithmus darf bereits heute zur Bearbeitung zwar weitergegeben, ohne Patenzlizenz jedoch nicht ausgeführt werden. Die EU will noch weiter gehen. Künftig soll nicht mehr die Ausführung, sondern der Algorithmus als solcher bereits eine Erfindung darstellen. Das heißt, die Veröffentlichung eines Programmes, das den Algorithmus verwendet, soll schon eine direkte Patentverletzung darstellen und dazu führen, daß ein Programmierer ohne Vorwarnung auf "entgangene Gewinne" verklagt werden kann.