Leasing contra Vermietung von Computeranlagen:

Softwarekosten erschweren Risikoabschätzung

13.05.1983

Nur relativ wenige Organisationen haben flüssiges Kapital zur Anschaffung einer leistungsfähigen DV-Anlage aus eigenen Mitteln. Da scheint dann die billigste Lösung die zu sein, ein solches Projekt durch einen Bankkredit zu finanzieren. Es ist indessen fraglich, ob sich diese Lösung in der Praxis auch als vernünftig erweist. Die Miete von DV-Anlagen könnte hier günstiger sein.

Presseberichte über die rasche Überalterung moderner Computersysteme sind von vielen Bankdirektoren als ernste Bedrohung ihrer Kredite ausgelegt worden. Wo der Kunde nur eine Nominaleinlage anbieten kann, mag sich die Hardware als nicht ausreichende Sicherheit erweisen.

Das Problem wird akuter, wenn ein beachtlicher Teil der Kosten des gesamten Systems die Software betrifft. Die Bankiers haben einen natürlichen Widerwillen dagegen, solch einen immateriellen Wert bei Einschätzung des Risikos zu berücksichtigen.

Daraus folgert, daß die Entscheidung, vor die sich das Management gestellt sieht, zwischen Leasing und Mieten der Hardware fallen muß. Für den Computerbenutzer mögen zwischen diesen Strategien Unterschiede bestehen, die nur am Rande zu verzeichnen sind. (In diesem Fall erfolgt eine steuerabzugsfähige Bezahlung für einen Vermögensgegenstand, der der Firma nicht gehört.)

Rein kommerzielle Investition

In der Praxis indessen stellen diese Alternativen scharf im Gegensatz zueinander stehende Methoden der Finanzierung eines Projektes dar. Bei einem Leasingabkommen verkauft der Händler die Anlage an eine Bank zum Marktwert, während der Endbenutzer einen sekundären Vertrag mit der Leasingorganisation eingeht, um "nutznießender" Besitzer des Computers während der Leasingperiode zu werden.

Vom Standpunkt der Geldgeber aus gesehen ist die Transaktion eine rein kommerzielle Investition: Die Prämien werden als Zinsen auf das Kapital angesehen, das dem Computerbenutzer als Darlehen gegeben wurde. Als Vertrag mit fester Laufzeit stellt das Leasing einen ständigen Zufluß von Geld an die das Kapital verfügbar machende Gesellschaft dar: Wenn die Zinssätze während der Leasingperiode fallen, erhöht sich die tatsächliche Rückzahlung auf die Kapitalanlage.

Umgekehrt könnte eine restriktive Geldpolitik die abhängigen Zinssätze hochtreiben zu einer Zeit, in der die Geldgeber verhältnismäßig niedrige Prämien beim Leasing in Abrechnung bringen. Unter normalen Umständen reflektieren deshalb die für neue Leasen angeboteten Sätze das Zinsniveau in der Wirtschaft zu dem betreffenden Zeipunkt.

Ein Computerbenutzer mag feststellen, daß Leasing ein potentiell restriktives Abkommen ist, das wenig Flexibilität in bezug auf Beendigung vor dem Ende des Zeitraumes zuläßt. Das Aussteigen aus einem solchen Vertrag würde sicherlich hohe finanzielle Strafen bedeuten, nachdem die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Prämien nicht der tatsächlichen Wertminderung der Anlage entsprechen würden. Das läuft darauf hinaus, daß der Benutzer voll und ganz auf den Vertrag festgelegt ist ohne Rücksicht auf Systemverbesserungen oder eine Änderung der betrieblichen Anforderungen.

Das Wesen des Leasing erlegt dem Computerbenutzer noch einen weiteren Zwang auf: Das Zusammentragen der Hardware einer Vielzahl von Herstellern zu einem Kompositsystem darf wohl als beste technische Lösung eines Problems gelten. Der Versuch einer solchen Koordination bei einem einzelnen Leasingabkommen indessen könnte sich als unmöglich erweisen. Wenn die geldgebende Gesellschaft nicht über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Computertechnologie verfügt, könnte es so scheinen, als wenn der Plan ein zu hohes Risiko-Element in sich trägt, sogar für diese Mittelfrist-Finanzierungsspezialisten.

Das Mieten von Computern schaltet das Element des dritten Partners in dem Finanz-Package aus. Die Ausrüstung bleibt Eigentum des Händlers, der an den Kunden die OEM-Rabatte des Herstellers weitergeben kann. Als Computerspezialist wird die Gesellschaft (Firma), der die Hardware gehört, in der Lage sein, das bestgeeignete System für ihre Kunden zu entwerfen - auch wenn das ein Integrieren des Prozessors eines Herstellers mit den Peripherien eines zweiten einschließt.

Mietverträge sind für einen kürzeren Zeitraum als ein formelles Leasing abgestellt, wodurch dem Benutzer eine größere Flexibilität für eine vollständige Änderung von Systemen geboten wird. Da die Anlage der vermietenden Firma gehört und dem Lagervorrat dieser Organisation entnommen wurde, kann jeder Teil modernisiert werden, je nachdem, wie sich während der Mietdauer der Bedarf des Kunden nach und nach ändert.

Ersatz aus dem Lager

Die Wartungskosten können in die Mietgebühr einkalkuliert werden; wird doch der Kundendienst normalerweise von der die Teile liefernden Firma übernommen. Wurde das System aus Ausrüstungen von mehr als einem Hersteller entwickelt, führt eine einzige Kundendienstorganisation die Wartung durch.

Wenn ein Teil des Systems zeitweise außer Betrieb ist, hat der Lieferant ein berechtigtes Interesse daran, die defekte Einheit vom Lagervorrat zu ersetzen, eine Besonderheit, die auf die Banken nicht zutrifft.

Damit stellen sich als Hauptvorteile des Mietens dar:

- Flexibilität: Ausbau der Anlage zu jeder Zeit; wenn man sich über die Leistung nicht im klaren ist, kann man zunächst mieten und später kaufen oder leasen.

- Leicht für Firmen, die Genehmigung für einen Betriebshaushaltsplan bis zu zwölf Monaten zu erhalten.

- Rasche Lieferung

- Mietsicherungen gegen Überalterung, die ein großes Problem in Industriebetrieben mit hoher Technologie ist.

- Der Kunde hat keine langfristige Haftung.

- Konkurrenzfähige Mietsätze

- Mix-Möglichkeit verschiedener Systeme.

*Karl McLean ist Geschäftsführer der Hamilton Rentals GmbH, Düsseldorf.