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Softwarehersteller zur kostenlosen Euro-Umstellung verdonnert

29.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Softwarehersteller können von Anwendern unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet werden, ihre Programme kostenlos auf den Euro umzustellen. Dies geht nach Angaben der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Selting & Baldermann aus einem Urteil des Landgerichts Wuppertal hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen mit seinem Anbieter einen zeitlich beschränkten Mietvertrag über die Nutzung eines Computerprogramms bis ins Jahr 2002 abgeschlossen. Da der Nutzungsvertrag über das Datum der Euro-Umstellung hinausgehe, sei der Hersteller verpflichtet, die erforderlichen Anpassungen kostenlos vorzunehmen, urteilten die Richter. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsse die Herstellerfirma das Programm während der Laufzeit des Nutzungskontraktes "in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauche geeigneten Zustand" erhalten, heißt es in der Begründung.

Gleichzeitig setzte das Gericht dem Software-Anbieter für die Umstellung eine Frist von einem Monat nach Urteilszugang. Andernfalls sei er dazu verpflichtet, dem Kunden den Quellcode mitzuteilen, damit dieser die notwendigen Änderungen selbst vornehmen könne.