Software-Preis für benutzerfreundliche Lösung

23.11.1990

Der adi-Anwenderverband Deutscher Informationsverarbeiter e.V. stiftete anläßlich seines 35jährigen Bestehens im Jahre 1990 einen jährlich zu vergehenden Preis für besonders anwendergerechte Lösungen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Anwender in Deutschland. Die Teilnahme ist nicht an eine Mitgliedschaft im adi-Verband gebunden. Die Mittelaufbringung erfolgt durch den Verband beziehungsweise durch vorn Verband eingeladene Sponsoren.

Für 1991 beträgt der Preis 10 000 Mark. Gesucht wird eigenerstellte Software, die folgende Kriterien erfüllen muß:

1. benutzerfreundliche Anwendersoftware, die eine betriebliche Aufgabe sowohl fachlich als auch DV-technisch qualifiziert löst;

2. Idee und Planung stammen vom Anwender, die Durchführung obliegt seiner ständigen Kontrolle;

3. sämtliche Rechte, auch die Urheberrechte, stehen der Anwenderfirma zu;

4. Das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrecht liegt beim Anwender. Er hat hierüber noch nicht anderweitig verfügt. Die Software wird nicht durch einen Händler, einen Software- oder Hardwarehersteller vertrieben;

5. die Mitwirkung an der Programmierung/Realisierung durch andere (zum Beispiel ein Softwarehaus) ist unschädlich, wenn die Ziffern 1 bis 4 erfüllt sind;

6. erwartet werden Lösungen aus dem Bereich der Wirtschaft und Verwaltung;

7. den Einsendern verbleiben alle Rechte mit der Einschränkung, daß sich der Einsender den Bedingungen der Ausschreibung unterwirft und Beschreibungen über die mit, dein Preis ausgezeichnete Software veröffentlicht werden darf,

8. gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen;

9. die Jury wird vom Vorstand des adi-Verbandes berufen. Ihr gehört der Vorsitzende des Verbandes an, ein Vertreter der Wissenschaft und ein Vertreter der Praxis der Datenverarbeitung. Es können weitere Personen zur Unterstützung der Jury hinzugezogen werden. Die Zusammensetztung wird spätestens zwei Wochen vor dem Meldeschluß bekanntgegebene

10. die Software ist, ablauffähig auf mittelgroßen und größeren Systemen. Software für

PC und Mikroprozessoren sind in diesem Zusammenhang nicht teilnahmeberechtigt:

11. für den Preis des Jahres 1991 ist Einsendeschluß der 30. April 1991. Die Einsendungen erfolgen an die Geschäftsstelle des adi-Verbandes. Der Umschlag trägt den Vermerk "adi Preis 1991". Neben der ausführlichen Darstellung und Dokumentation ist eine Kurzübersicht beizufügen, die nicht länger als drei Seiten DIN A4 ist. Die Jury behält sich eine über die Unterlagen hinausgehende Prüfung und damit verbunden zusätzlichen Informationsbedarf vor. 12, die Vergabe des Preises erfolgt im Oktober 1991 anläßlich der Systems in München.

Ziel ist die Förderung benutzergerechter Lösungen für den Anwender zur Durchdringung der Betriebe mit computergestützten Leistungen ohne Frust der Benutzer. Des weiteren sollen die Mitarbeiter des DV-Entwicklungsteams zu besonders benutzerfreundlichen Lösungen angespornt werden. Ideal wäre die Einbeziehung der Anwender bereits in der Planungs-, spätestens aber in der Realisierungsphase.

Für eventuelle Rückfragen wenden sich Interessierte an die Geschäftsstelle des adi-Verbandes in 2300 Kiel 17, Skipperweg 3. Nur schriftliche Rückfragen werden bearbeitet.