Gastkommentar

Software muss unter Vetrag

24.09.1999
Peter Bölter Leiter Qualitäts-Management, SQS GmbH, Köln

Ein kleines Stückchen Software reicht schon aus: An der falschen Stelle eingesetzt, kann es ganze Produktionsanlagen oder Kundensysteme stillegen. Wer ist dann verantwortlich, wer haftet? Der Softwarelieferant? Der Hersteller des Entwicklungssystems? Oder der Betreiber selbst? Im Normalfall sollten hier Verträge greifen. Doch die Software-Entwicklung ist kein Normalfall. Immer noch kratzen viele Vereinbarungen nur an der Oberfläche, etwa dann, wenn der Auftraggeber nicht genau festlegt, welchen Qualitätsgrad die weiche Ware haben muß oder in welchen Schritten die Abnahme verläuft.

Solche kleinen und großen Unterlassungssünden bestraft das IT-System oft nicht erst während des Betriebs, sondern schon während der Entwicklung. Kommt es etwa zu Streitigkeiten über die Pflichten des Lieferanten, gerät ein Projekt nicht nur zeitlich, sondern auch bei den Kosten unter Druck. Eine systematisch abgesicherte Ausschreibung und Vertragsgestaltung gehört deshalb zu Softwareprojekten wie der Dom nach Köln.

Rechtsanwälte, die sich auf IT-Recht spezialisiert haben, müssen hier Gesetzeslücken ausgleichen. Die Advokaten können aber nur beraten, die eigentliche Gestaltungsaufgabe liegt bei den Unternehmen selbst: Für sie sollte Ausschreibung und Vertragsgestaltung kein isolierter Akt, sondern das erste Glied in einer Kette systematischer Software-Qualitätssicherung sein. Denn schon die Auswahl der Anbieter legt die Basis dafür, ob die Software einmal tut, was von ihr erwartet wird. Deshalb müssen Vertrags- und Ausschreibungsdokumente einer eigenen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Wer hier vorbeugt statt repariert, stellt sicher, daß viele Nachbesserungskosten erst gar nicht entstehen.