3.Jahreskongreß der DGIR in Potsdam

Software-Marketing für komplexe Branchenlösungen

27.09.1991

FRANKFURT (pi) - Deutsche Softwarehäuser haben ganz offensichtlich Schwierigkeiten, sich international zu behaupten. Notgedrungen konzentrieren sie sich mit ihren Produkten zunehmend auf Marktnischen. Charakteristisch dafür sind technisch komplexe Branchenlösungen, bei denen unterschiedlichste Standard- und Individualsoftware zum Einsatz kommen.

Die Vermarktung dieser komplexen Lösungen wirft eine Vielzahl wirtschaftlicher und technischer, aber auch rechtlicher Fragen und Probleme auf:

- Die zu vermarktende Lösung erfordert den Zugang zu Fremdprodukten. Dazu sind nicht nur Lizenzen zu erwerben, sondern zum Teil auch von der Konkurrenz aufgebaute technische Marktbarrieren zu überwinden. Dies erfordert häufig große Anstrengungen.

- Die Durchführung des Projekts erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zum Kunden erfordert ein sorgfältig durchdachtes Regelwerk zur Bewältigung von Störungen und Konflikten. Das Rechtsverhältnis ist geprägt von ineinander verwobenen Beratungs- und Mitwirkungspflichten.

- Bei Störungen, die während der Projektabwicklung auftreten, gestalten sich sowohl die Feststellung der Ursachen als auch deren Beseitigung besonders schwierig, weil das Produkt nicht von einem einzelnen Hersteller stammt, sondern aus einer Vielzahl von Teilprodukten verschiedener Hersteller zusammengesetzt ist.

- Die fertige Lösung am Ende des Projektes beinhaltet geistige Schöpfungen verschiedener Hersteller. Der Schutz dieser geistigen Leistungen ist in der deutschen Rechtspraxis nach wie vor ungenügend. Hoffnungen richten sich derzeit auf die neue EG-Richtlinie zum Software-Urheberrecht. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht steht an.

- In der ehemaligen DDR bricht über die neu entstehenden Unternehmen eine Welle von Software- und Service-Angeboten herein. Die Unternehmen sind darauf kaum vorbereitet, so daß sich nicht selten die Frage stellt, ob sie Partner oder nicht eher Opfer werden.

Diesen Fragen und Problemen widmet sich die Deutsche Gesellschaft für Informationstechnik und Recht e.V. (DGIR) auf ihrem 3. Jahreskongreß, der vom 17.-19. Oktober 1991 in Potsdam stattfindet. Referenten sind Wilfried Köhler-Frost von der IDC Berlin ("Marketing und Vertrieb von Software und Services"), Dieter Eckbauer, Chefredakteur der COMPUTERWOCHE ("Technische Marktbarrieren"), die Rechtsanwälte Dr. Harry Schmidt ("Beratungsleistung und Mitwirkungspflichten") und Michael Bartsch ("Leistungsstörungen bei Software verschiedener Hersteller") sowie Dr. Thomas Dreier vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent, Urheber- und Wettbewerbsrecht ("Perspektiven des Software-Schutzes nach EG-Richtlinie").

Den Abschluß der Veranstaltung bildet eine Podiumsdiskussion, bei der Vertreter der Software-Industrie (IBM, Robotron und Integrata), eine Journalistin und ein Rechtsanwalt kontroverse Punkte erörtern werden.

Anmeldungen: Deutsche Gesellschaft für Informationstechnik und Recht e.V., Melibocusstraße 52, 6000 Frankfurt/Main 71; Telefax 0 69/6 69 00-7 10.